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Herr Kuhlmann verweist auf den regen Austausch, der mit dem Investor stattgefunden habe. Zwischenzeitlich sei eine Einigung erzielt worden. Die Baugenehmigung könne nach der heutigen Sitzung erteilt werden und dann mit dem Bau der Terasse kurzfristig begonnen werden. Er empfehle daher, die notwendigen Beschlüsse zu fassen.

Herr Grawe erklärt, er werde den Beschlüssen nicht zustimmen, da aus Sicht seiner Fraktion der Ausgang der Grundstücksverhandlungen zu bemängeln sei.

 

Die übrigen Fraktionen äußern sich positiv zur Umsetzung dieses Projektes.

 

Herr Dewenter verweist auf einige Stellen in der Begründung zur Vorlage, dort seien noch Verweise auf die Treppenanlage zu finden, die nach der neuesten Planung entfalle.

 

Seitens der Verwaltung wird eine redaktionelle Berichtigung der Vorlage zur Ratssitzung zugesagt.

 


Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.                Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

1.1    ISG Emsquartier, 48431 Rheine;

         Schreiben vom 13. Januar 2011

 

Abwägungsempfehlung:

 

Zu 1:

Die Ausführungen zu den geplanten städtebaulichen Maßnahmen im Umfeld der Stadthalle sowie zur Bedeutung der projektierten Außengastronomie am City Club Hotel werden zur Kenntnis genommen. Bezüglich der angesprochenen direkten Zuwegung vom Timmermanufer zur Terrasse wurde zwischen dem Betreiber des Hotels und der Stadt Rheine zwischenzeitlich ein Verzicht auf diese direkte Zuwegung vereinbart. Die Zugänglichkeit zur Terrasse wird über die bereits bestehende Anbindung zum Hotelnebeneingang unterhalb der Brücke zwischen Hotel und Stadt-halle gesichert.

 

Zu 2:

Die Zitate aus der Begründung zur Änderung des Bebauungsplanes werden zur Kenntnis genommen.

 

Zu 3:

Es wird festgestellt, dass zwischenzeitlich eine Einigung über die zu verkaufende Fläche zwischen dem Betreiber des Hotels und der Stadt Rheine erzielt worden ist. Die Form des Kaufgrundstücks weicht in Details von der im Änderungsentwurf dargestellten halbkreisförmigen Form ab. Sie liegt jedoch innerhalb der dargestellten Fläche, sodass eine nochmalige Änderung der zeichnerischen Darstellung mit einer erneuten Offenlage der Planänderung nicht erforderlich ist. Die geforderte Planänderung ist deshalb nicht mehr erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis:        einstimmig

 

 

1.2    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:        einstimmig

 

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger

         öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

2.1    Landesbüro der Naturschutzverbände NRW, Ripshorster Straße 306, 46117 Oberhausen/NABU-Kreisverband Steinfurt;

          Stellungnahme vom 15. Januar 2011

 

Abwägungsempfehlung:

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Darstellung der gebogenen Terrasse dem Abstimmungsergebnis zwischen dem NABU, der Stadt Rheine und dem Hotelbetreiber entspricht.

 

Der Anregung bezüglich der Treppenanlage wird gefolgt, die bisher im Änderungsentwurf nachrichtlich aufgenommene Treppe einschließlich der Benennung „geplanter Zugang mit Stufen“ wird aus dem Entwurf herausgenommen. Die Begründung wird entsprechend angepasst.

 

Der Anregung bezüglich der Ausdehnung der Grünfläche wird nicht gefolgt. Die zeichnerische Darstellung entspricht dem gegenwärtigen Ausbau in der Örtlichkeit. Der Bereich ist einbezogen in die zurzeit laufende Erarbeitung der Rahmenplanung für die Innenstadt von Rheine. Die Ergebnisse dieser Rahmenplanung sollen erst abgewartet werden, um ggf. weitere – zur Umsetzung der Rahmenplanung notwendige – Änderungen am Planungsrecht durchführen zu können. Die Forderung wird jedoch als Anregung in die Erarbeitung der Rahmenplanung eingehen.

 

Abstimmungsergebnis:        einstimmig

 

 

2.2    TBR Rheine, 48427 Rheine

          Stellungnahme vom 15. Januar 2011

 

Abwägungsempfehlung:

 

Die vorgetragenen Anregungen sind seitens der Verwaltung an den Investor weitergegeben worden, damit sie bei der Ausarbeitung der Detailplanung für die Außenterrasse berücksichtigt werden können.

 

Abstimmungsergebnis:        einstimmig

 

 

2.3    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:        einstimmig

 

 

II.     Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 238/10) und § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 (s. Vorlage Nr.238/10) und § 4 Abs. 2 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:        bei 1 Gegenstimme mehrheitlich angenom men

 

 

III.    Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Erbschaftssteuerreformgesetzes (ErbStRG) vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW S. 685) wird die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 208, Kennwort: "Bürgerzentrum", der Stadt Rheine  als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:        bei 1 Gegenstimme mehrheitlich angenom men