Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

00:29:09

 

Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.

 

 


Beschluss:

 

Die Stadt Rheine beabsichtigt, das mittlere Teilstück der Karmannstraße, im anliegenden Lageplan näher dargestellt, Gemarkung Rheine Stadt, Flur 153, Flurstück 893 tlw., 884 tlw., 886 tlw. und 888 einzuziehen, weil überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für die Einziehung vorliegen.

 

Das Einziehungsverfahren gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) wird eingeleitet.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig