Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

00:28:41

 

Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.

 

 


Beschluss:

 

Die Stadt beabsichtigt, das Teilstückes des Quittenweges zwischen dem Arnoldweg und dem Storchenhügel, Gemarkung Rheine links der Ems, Flur 18, Flurstück 27, einzuziehen, weil eine Verkehrsbedeutung nicht mehr gegeben ist.

 

Das Einziehungsverfahren gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) wird eingeleitet.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig