Sitzung: 25.01.2007 Sozialausschuss
I/A/3400
Frau Ehrenberg trägt den Inhalt des nachfolgenden Vermerkes vor:
Beteiligung der Stadt Rheine an den Kosten
nach dem SGB II
Der Rat der Stadt
Rheine hat in seiner Sitzung am 07. Nov. 2006 der Vereinbarung zwischen der
Stadt Rheine, dem Kreis Steinfurt und den kreisangehörigen Städten und
Gemeinden im Kreis Steinfurt zur Kostenbeteiligung an den kommunalen Kosten im
Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB II einstimmig zugestimmt.
Der Landrat teilt
jedoch mit Schreiben vom 08. Jan. 2007 mit, dass eine abweichende Vereinbarung
zur Kostenbeteiligung im Sinne einer Stufenlösung jedenfalls vorläufig
gescheitert ist.
20 Städte und
Gemeinden hatten bis Ende 2006 zustimmende Beschlüsse gefasst. Aus zwei
weiteren Gemeinden sind zustimmende Ratsbeschlüsse für Januar 2007 signalisiert
worden. Eine Gemeinde hat ebenfalls
einer Stufenlösung zugestimmt, dabei allerdings eine verkürzte zeitliche
Stufenfolge vorgesehen. Letztlich scheitert die einvernehmliche Regelung jedoch
am Beschluss des Tecklenburger Rates, der eine Zustimmung von der Bereitschaft
des Kreises Steinfurt abhängig macht,
sich bis zu einer zufriedenstellenden gesetzlichen Neuregelung am Defizit bei
den Schülerkosten mit mindestens 200.000 € jährlich zu beteiligen. Der Kreis
Steinfurt wird diese Bedingung nicht akzeptieren.
Da eine
einvernehmliche Regelung nicht zu erzwingen ist, gilt die im Gesetz vorgesehene
50 %ige Kostenbeteiligung. Die gesetzliche Regelung verursacht für die Stadt
Rheine Mehrkosten iHv. rd. 290.000 € jährlich.
Für die Zeit vom 01. Juli bis 31. Dez. 2006 hat der Kreis
bereits 457.000 € zur Zahlung angefordert.
Für die Monate Januar bis März 2007 hat er die Abschlagszahlungen auf
der Grundlage einer 50 %igen Kostenbeteiligung auf mtl. 279.000 € festgesetzt.
Gegen diesen Bescheid hat die Verwaltung Widerspruch eingelegt und auf die
hinlänglich bekannte Position der Stadt Rheine verwiesen. Sollte eine
einvernehmliche Regelung nicht mehr möglich sein, wurde ausdrücklich eine
besondere Härte für die Stadt Rheine geltend gemacht. Da der Widerspruch nach
Auffassung der Verwaltung aufschiebende Wirkung hat, sind Zahlungen bisher
nicht erbracht worden.
Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht
zustande kommen bzw. wird dem Widerspruch seitens des Landrates nicht
abgeholfen, wird die Stadt gezwungen sein, gegen die Heranziehung zur
Kostenbeteiligung Anfechtungsklage zu erheben.
Herr Niehues gibt zu Bedenken, dass die
Vermittlungaktivitäten im Kreis Steinfurt von der GAB wahrgenommen werden.
Hierbei hat die Stadt Rheine selbst keine Eingriffsmöglichkeiten. Insofern ist
die nun anstehende 50%-ige Beteiligung der Kommunen an den Kosten nicht
nachvollziehbar.
Er bestärkt daher ausdrücklich die
Verwaltung, die guten Argumente der Stadt Rheine gegen eine solche Lösung
notfalls vor Gericht durchzusetzen.