I/A/3400

 

Frau Ehrenberg trägt den Inhalt des nachfolgenden Vermerkes vor:

 

Beteiligung der Stadt Rheine an den Kosten nach dem SGB II

 

Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 07. Nov. 2006 der Vereinbarung zwischen der Stadt Rheine, dem Kreis Steinfurt und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden im Kreis Steinfurt zur Kostenbeteiligung an den kommunalen Kosten im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB II einstimmig zugestimmt.

 

Der Landrat teilt jedoch mit Schreiben vom 08. Jan. 2007 mit, dass eine abweichende Vereinbarung zur Kostenbeteiligung im Sinne einer Stufenlösung jedenfalls vorläufig gescheitert ist.

 

20 Städte und Gemeinden hatten bis Ende 2006 zustimmende Beschlüsse gefasst. Aus zwei weiteren Gemeinden sind zustimmende Ratsbeschlüsse für Januar 2007 signalisiert worden. Eine Gemeinde hat  ebenfalls einer Stufenlösung zugestimmt, dabei allerdings eine verkürzte zeitliche Stufenfolge vorgesehen. Letztlich scheitert die einvernehmliche Regelung jedoch am Beschluss des Tecklenburger Rates, der eine Zustimmung von der Bereitschaft des Kreises Steinfurt  abhängig macht, sich bis zu einer zufriedenstellenden gesetzlichen Neuregelung am Defizit bei den Schülerkosten mit mindestens 200.000 € jährlich zu beteiligen. Der Kreis Steinfurt wird diese Bedingung nicht akzeptieren.

 

Da eine einvernehmliche Regelung nicht zu erzwingen ist, gilt die im Gesetz vorgesehene 50 %ige Kostenbeteiligung. Die gesetzliche Regelung verursacht für die Stadt Rheine Mehrkosten iHv. rd. 290.000 € jährlich.  

 

Für die Zeit vom  01. Juli bis 31. Dez. 2006 hat der Kreis bereits 457.000 € zur Zahlung angefordert.  Für die Monate Januar bis März 2007 hat er die Abschlagszahlungen auf der Grundlage einer 50 %igen Kostenbeteiligung auf mtl. 279.000 € festgesetzt. Gegen diesen Bescheid hat die Verwaltung Widerspruch eingelegt und auf die hinlänglich bekannte Position der Stadt Rheine verwiesen. Sollte eine einvernehmliche Regelung nicht mehr möglich sein, wurde ausdrücklich eine besondere Härte für die Stadt Rheine geltend gemacht. Da der Widerspruch nach Auffassung der Verwaltung aufschiebende Wirkung hat, sind Zahlungen bisher nicht erbracht worden.

 

Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht zustande kommen bzw. wird dem Widerspruch seitens des Landrates nicht abgeholfen, wird die Stadt gezwungen sein, gegen die Heranziehung zur Kostenbeteiligung Anfechtungsklage zu erheben.

 

Herr Niehues gibt zu Bedenken, dass die Vermittlungaktivitäten im Kreis Steinfurt von der GAB wahrgenommen werden. Hierbei hat die Stadt Rheine selbst keine Eingriffsmöglichkeiten. Insofern ist die nun anstehende 50%-ige Beteiligung der Kommunen an den Kosten nicht nachvollziehbar.

Er bestärkt daher ausdrücklich die Verwaltung, die guten Argumente der Stadt Rheine gegen eine solche Lösung notfalls vor Gericht durchzusetzen.