Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Herr Jansen merkt an, dass festzustellen sei, dass es seit ca. 23 Jahren keine Änderung der Gebührensatzung gegeben habe. Herr Jansen bittet die Verwaltung, bei allen Gebührensatzungen der Stadt sicherzustellen, dass sie zukünftig zeitnah überprüft werden.

Herr Jansen informiert, dass die CDU-Fraktion die Erhöhung mittrage. Es gebe allerdings einen Änderungsvorschlag zu § 3 h Automatenwagen. Es soll ein klares politisches Signal gegen Glücksspielautomaten auf der Kirmes gesetzt werden. Dieses soll über die Satzung gesteuert werden. Es sollen pauschal 5 € pro m² und mindestens 50 € pro Tag für Automatenwagen veranschlagt werden.

 

Herr Kramer informiert, dass beginnend mit 2009 die Kosten gestiegen seien, beispielsweise für den Sanitätsdienst. Herr Kramer stellt klar, dass unter Automatenwagen nicht Glücksspiele mit Geldgewinnmöglichkeiten zu verstehen seien. Es seien Spiele, die elektronisch geführt werden und Unterhaltung bieten. Geldgewinnspiele seien auf Kirmessen ohnehin verboten.  

 

Herr Mollen schlägt vor, zukünftig eine automatische Gebührenerhöhung angelehnt an den Lebenshaltungsindex durchzuführen.

 

Herr Lütkemeier informiert, dass man sich bei der Thematik im Kommunalabgabenrecht befinde. Eine derartige Automatik sei daher ausgeschlossen.

Herr Lütkemeier macht deutlich, dass bestimmte Bestandteile früher nicht über die Gebühren abrechnet worden seien und jetzt in die Kalkulation mit eingeflossen seien.

 

Herr Jansen entgegnet, dass, wenn die Automatenwagen keine Glücksspiele beinhalten, man dem Beschlussvorschlag zustimmen werde.


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die 3. Ã„nde­rungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Platzgebühren auf der Kirmes und bei sonstigen Veranstal­tungen in der Stadt Rheine vom 22. Juli 1991 entsprechend der Anlage 1 zu beschließen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig