0:48:21
Beschluss:
Zu III:  Satzung über die
Herstellungsmerkmale
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Sachsstraße" im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teil D“.
S a t z u n g
über die
Herstellungsmerkmale für den   Â
Ausbau der „Sachsstraße“             Â
der Stadt
Rheine
vom
_______________
Gem. §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 685), hat der Rat der Stadt Rheine durch
Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für
den Ausbau der „Sachsstraße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298,
Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teil D“ erlassen.
Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine
über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der
zz. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:
Sachsstraße mit Stichweg (verkehrsberuhigter
Bereich)
Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
1.      Mischfläche, bestehend aus       Â
              Â
a) niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus
       grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster
b)   Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit/ohne Baumbepflanzung und mit
       Unterpflanzung
c)   Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Beton-
       steinpflaster
2.    betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
3.    Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation
Abstimmungsergebnis:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â einstimmig