Sitzung: 22.05.2012 Rat der Stadt Rheine
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 3
Vorlage: 193/12
0:37:00
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt die folgende 12. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Rheine:
12.
Änderungssatzung
zur
Hauptsatzung der Stadt Rheine
vom
___. Mai 2012
Aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV NW S. 685), hat der Rat der Stadt Rheine mit Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder in seiner Sitzung am 22. Mai 2012 die folgende 12. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Rheine vom 15. Dezember 1997 beschlossen:
§ 15
Beigeordnete
Satz 1 erhält folgende neue Fassung:
Es werden 3 hauptamtliche Beigeordnete gewählt.
§
19
Inkrafttreten
Diese 12. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â 38Â Â Â Â Â Â Ja-Stimmen
                                            3        Gegenstimmen