Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 3

0:37:00


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die folgende 12. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Rheine:

 

 

12. Änderungssatzung

zur Hauptsatzung der Stadt Rheine

vom ___. Mai 2012

 

Aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV NW S. 685), hat der Rat der Stadt Rheine mit Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder in seiner Sitzung am 22. Mai 2012 die folgende 12. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Rheine vom 15. Dezember 1997 beschlossen:

 

 

§ 15

Beigeordnete

 

Satz 1 erhält folgende neue Fassung:

 

Es werden 3 hauptamtliche Beigeordnete gewählt.

 

 

§ 19

Inkrafttreten

 

Diese 12. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Abstimmungsergebnis:           38       Ja-Stimmen

                                             3         Gegenstimmen