Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Herr Mau bezieht sich auf § 3. Je größer ein Betrieb werde, desto geringer sei die Abgabe, die zu leisten sei. Dieses könne dazu führen, dass unter bestimmten Bedingungen ein großer Betrieb weniger bezahlen müsse als ein mittelständischer.

 

Herr Kuhlmann entgegnet, dass die Unternehmer alle mittelständisch seien. Ein flächenintensives Geschäft soll attraktiv an Rheine gebunden werden, durch einen nach oben hin abnehmenden Preis. Es sei eine ganz normale, übliche Preisklausel.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt nach Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die 3. Ände­rungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Platzgebühren auf der Kirmes und bei sonstigen Veranstal­tungen in der Stadt Rheine vom 22. Juli 1991 entsprechend der Anlage 1.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig