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Herr Schröer erklärt, dass die Eingaben der Anlieger seitens der Verwaltung weitgehend befriedigt werden konnten.


Beschluss:

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:  Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Schwedenstraße, 2. Stichweg“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“:

 

 

A. „Schwedenstraße / 2. Stichweg“ (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

 

a)          Befahrbarer Bereich:

 

Pflasterung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 5,00 m bis 8,50 m breiten Mischfläche aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V

 

Pflasterung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb des aufgeweiteten Platzes, bestehend aus einer 6,00 m (5,00 m) bis 8,00 m breiten ringförmigen Mischfläche aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V

 

b)    Parken:

 

Pflasterung von 2,0 m bis 2,50 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau

 

Pflasterung von 2,50 m bis 2,70 m breiten Parkständen (Senkrechtaufstellung) im Bereich des aufgeweiteten Platzes in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau

 

c)    Begrünung:

 

Anlegung von 2,00 m bis 3,50 m breiten Grünbeeten mit/ohne Straßenbaumbepflanzung und mit Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche

 

Anlegung eines rechteckigen Grünbeetes (etwa 7m x 10m) im Bereich des aufgeweiteten Platzes mit Straßenbaumbepflanzung und Unterpflanzung

 

d)    Entwässerung:

 

Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorh. Mischwasserkanal  

                

e)          Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m

 

 

B. Fuß- und Radwege

 

 

a)          Bauweise:

 

Ausbau von drei Fuß- / Radwegen in Pflasterbauweise als Verbindung zum Spielplatz, zur Hünenborgstraße und zum Radweg der ehem. Bahntrasse

 

b)    Straßenbeleuchtung:

 

elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m

 

c)    Entwässerung:

 

Entwässerungsrinne mit Straßenablauf und Anschluss an den vorh. Mischwasserkanal (westlicher und südlicher Fuß-/Radweg) bzw. Entwässerung/Versickerung auf der seitlichen Grünfläche (Fuß-/Radweg in Richtung ehem. Bahntrasse)

 

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

Zu III: Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Schwedenstraße, 2. Stichweg" im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“.

 

 

 

 

 

 

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den

Ausbau der „Schwedenstraße, 2. Stichweg“

der Stadt Rheine

vom _______________

 

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 685), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Schwedenstraße, 2. Stichweg“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“ erlassen.

 

Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

Schwedenstraße, 2. Stichweg - Verkehrsberuhigter Bereich

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.       Mischfläche, bestehend aus        

               

a)           niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus

        grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

b)    Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit / ohne Baumbepflanzung und

        mit Unterpflanzung

 

c)     Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Beton-

        steinpflaster

 

 

2.     betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

3.    Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:        einstimmig