Sitzung: 31.05.2012 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 194/12
00:35:00
Herr Schröer erklärt, dass die Eingaben der Anlieger seitens der Verwaltung weitgehend befriedigt werden konnten.
Beschluss:
Beschluss des Bauausschusses:
Zu I:Â Â
Abwägung und Abwägungsbeschluss zu
den Eingaben der
Anlieger
Beschlussvorschläge siehe Begründung
Zu II:Â
Festlegung der Herstellungsmerkmale
Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Schwedenstraße, 2. Stichweg“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“:
A. „Schwedenstraße / 2.
Stichweg“ (Verkehrsberuhigter Bereich)
Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.
a)
Befahrbarer
Bereich:
Pflasterung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 5,00 m bis 8,50 m breiten Mischfläche aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V
Pflasterung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb des aufgeweiteten Platzes, bestehend aus einer 6,00 m (5,00 m) bis 8,00 m breiten ringförmigen Mischfläche aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V
b)Â Â Â Parken:
Pflasterung von 2,0 m bis 2,50 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau
Pflasterung von 2,50 m bis 2,70 m breiten Parkständen (Senkrechtaufstellung) im Bereich des aufgeweiteten Platzes in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau
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c)   Begrünung:
Anlegung von 2,00 m bis 3,50 m breiten Grünbeeten mit/ohne Straßenbaumbepflanzung und mit Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche
Anlegung eines rechteckigen Grünbeetes (etwa 7m x 10m) im Bereich des aufgeweiteten Platzes mit Straßenbaumbepflanzung und Unterpflanzung
d)   Entwässerung:
Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorh. Mischwasserkanal Â
              Â
e)
Straßenbeleuchtung:
Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m
B. Fuß- und Radwege
a)
Bauweise:
Ausbau von drei Fuß-
/ Radwegen in Pflasterbauweise als Verbindung zum Spielplatz, zur Hünenborgstraße
und zum Radweg der ehem. Bahntrasse
b)   Straßenbeleuchtung:
elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m
c)   Entwässerung:
Entwässerungsrinne mit Straßenablauf und Anschluss an den vorh. Mischwasserkanal (westlicher und südlicher Fuß-/Radweg) bzw. Entwässerung/Versickerung auf der seitlichen Grünfläche (Fuß-/Radweg in Richtung ehem. Bahntrasse)
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat,
folgenden Beschluss zu fassen:
Zu III: Satzung
über die Herstellungsmerkmale
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Schwedenstraße, 2. Stichweg" im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“.
S a t z u n g
über die
Herstellungsmerkmale für den
Ausbau der „Schwedenstraße, 2. Stichweg“
der Stadt
Rheine
vom
_______________
Gem. § § 7 Abs. 1
und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011
(GV. NRW. S. 685), hat der Rat
der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die
Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Schwedenstraße, 2. Stichweg“ im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer
Straße/Thieberg“ erlassen.
Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:
Schwedenstraße, 2. Stichweg -
Verkehrsberuhigter Bereich
Ausbau im Mischprinzip mit folgenden
Teileinrichtungen:
1.      Mischfläche, bestehend aus       Â
              Â
a) niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus
       grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster
b)   Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit / ohne Baumbepflanzung und
       mit Unterpflanzung
c)   Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Beton-
       steinpflaster
2.    betriebsfertige elektrische
Straßenbeleuchtung
3.   Straßenentwässerung
mit Anschluss an die Kanalisation
Abstimmungsergebnis:Â Â Â Â Â Â Â einstimmig