Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 2

0:20:16

 

Herr Wilp berichtet zur Vorlage.

 

Zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages erklären sich die Mitglieder des Verwaltungsrates für befangen.


Frau Dr. Kordfelder übergibt die Sitzungsleitung zu Ziffer 1 an Herrn Brauer.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine

 

1.     erteilt den Organen der Stadtsparkasse Rheine gem. § 8 Abs. 2 Buchst. f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) für das Jahr 2011 Entlastung.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig bei 2 Stimmenthaltungen

 

2.     beschließt gem. § 8 Abs. 2 Buchst. g SpkG NRW den Jahresüberschuss/Bilanzgewinn von 1.785.299,88 € wie folgt zu verwenden:

 

-          Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c SpkG NRW wird ein Teilbetrag von 1.185.299,88 € in die Sicherheitsrücklage eingestellt.

 

-          Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. b SpkG NRW ist ein zweiter Teilbetrag in Höhe von 600.000,00 € an den Träger im Sinne von § 25 Abs. 3 SpkG NRW auszuschütten.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig bei 2 Stimmenthaltungen