Sitzung: 22.05.2012 Rat der Stadt Rheine
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 2
Vorlage: 159/12
0:20:16
Herr Wilp berichtet zur Vorlage.
Zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages erklären sich die Mitglieder des Verwaltungsrates für befangen.
Frau Dr. Kordfelder übergibt
die Sitzungsleitung zu Ziffer 1 an Herrn Brauer.
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Rheine
1. erteilt
den Organen der Stadtsparkasse Rheine gem. § 8 Abs. 2 Buchst. f Sparkassengesetz
Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) für das Jahr 2011 Entlastung.
Abstimmungsergebnis:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â einstimmig bei 2 Stimmenthaltungen
2. beschließt
gem. § 8 Abs. 2 Buchst. g SpkG NRW den Jahresüberschuss/Bilanzgewinn von
1.785.299,88 € wie folgt zu verwenden:
-
Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c SpkG NRW wird ein
Teilbetrag von 1.185.299,88 € in die Sicherheitsrücklage eingestellt.
-
Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. b SpkG NRW ist ein
zweiter Teilbetrag in Höhe von 600.000,00 € an den Träger im Sinne von
§ 25 Abs. 3 SpkG NRW auszuschütten.
Abstimmungsergebnis:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â einstimmig bei 2 Stimmenthaltungen