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Herr Linke verliest die nachfolgenden Informationen:

 

 

1.) Mitteilung des Landesjugendamtes zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes

 

Mit Schreiben vom 05.06.2012 hat das Landesjugendamt den Stadt- und Kreisjugendämter im Bereich des Landesjugendamtes Westfalen mitgeteilt, dass für Herbst 2012 eine fachliche Empfehlung zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes in die Praxis realisiert werden soll. Aktuell arbeite eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, der freien Wohlfahrtspflege und den beiden Landesjugendämtern an dieser Handlungsempfehlung. Vor der Veröffentlichung sei noch eine Abstimmung mit Institutionen auf Bundesebene geplant, sodass im Anschluss daran die Publikation von gemeinsamen Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes erfolgen kann. Ziel sei es, eine weitgehend angeglichene Praxis im Kinderschutz und in den Frühen Hilfen zu realisieren.

Das Landesjugendamt regt an, bis zur Veröffentlichung auf Umsetzungsentscheidungen in den Jugendämtern vorerst zu verzichten.

Die Stadt Rheine wird zunächst die Publikation der gemeinsamen Handlungsempfehlungen abwarten.

 

 

2.) Die im Rahmen der Arbeits- und Projektplanung vorgesehenen Beratung zu den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit, den Verträgen mit freien Trägern der Jugendhilfe und der Kita - Bedarfsplanung werden auf einen späteren Zeitraum verschoben, da zunächst die Beratungen und Beschlussfassungen für die 2 neuen Kitas priorisiert vorbereitet werden müssen.