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Herr Weßling verweist auf den aktuellen Antrag der SPD-Fraktion auf Errichtung einer Bedarfsampel für Fußgänger, der sich mit den Interessen und Forderungen der betroffenen Anwohner ebenso decke wie mit einem bereits vor einiger Zeit gestellten Antrag der CDU-Fraktion, in dem ebenfalls der Bau einer Ampelanlage zur Querung der Salzbergener Straße gefordert wurde.
Er fasst die bisher veranlassten Schritte zur Umsetzung des Vorhabens zusammen und vergleicht dieses mit dem Projekt zur Errichtung einer Bedarfsampel für Reiter zur Querung des Venhauser Dammes, dem der Kreis Steinfurt vor Kurzem zugestimmt habe.
Erkenntnissen seiner Fraktion zufolge sei die Stadt Rheine sehr wohl zuständig für den Bau der geforderten Fußgängerampel, somit sei der Bauausschuss in der Lage,  hierzu einen Beschluss zu fassen.

 

Herr Hagemeier fragt, ob seitens des Baulastträgers Bedenken zum Bau der Ampelanlage durch die Stadt Rheine bestehen würden.

 

Herr Schröer erläutert die Rechtsgrundlage zur Baulastträgerschaft. Danach sei die Stadt Rheine zuständig, wenn es sich um Vorhaben handele, die innerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze für Landes-, Kreisstraßen  liegen. Für Bundesstraßen gelte diese Zuständigkeit nicht.

Daneben sei die Stadt für alle Gemeindestraßen zuständig.
In diesem Fall handele es sich um ein Stück freie Strecke einer Landstraße, daher liege die Baulastträgerschaft bei Straßen-NRW.
Aus Sicht der Stadt Rheine bestehe aufgrund der gezählten Überquerungen kein Grund zur Errichtung einer Bedarfsampel für Fußgänger. Herr Schröer zeigt die Zahlen und erläutert die Richtlinie dazu.
Auf Nachfrage erklärt Herr Schröer, dass es theoretisch im Rahmen einer Vereinbarung denkbar sei, die geforderte Ampel dennoch zu bauen, er befürchte jedoch eine Präzedenzwirkung für das gesamte Stadtgebiet von Rheine.

 

Seitens der Ausschussmitglieder wird deutlich gemacht, dass diese die durch die Anwohner formulierten Ängste und Bedenken teilen.

 

Herr Weßling stellt den Antrag, den Beschlusstext wie folgt zu ändern:


„Der Bauausschuss der Stadt Rheine beschließt den Bau einer Bedarfsampel an der Salzbergener Straße in Höhe der Straße „Kevenbrink“. Die Baukosten sind in den kommenden Haushaltsplan einzustellen, damit ein Bau im Jahr 2013 erfolgen kann.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle hierzu erforderlichen Genehmigungen bei eventuell beteiligten Behörden einzuholen.“

 

Herr Hagemeier schlägt vor, den Beschluss um eine Forderung zur Auflistung aller möglichen Präzedenzfälle zu diesem Projekt zu ergänzen.

 

Herr Schröer erklärt, der Bauausschuss sei nicht zuständig für den Bau dieser geforderten Fußgängerbedarfsampel. Aus diesem Grunde würde die Verwaltung den Beschluss des Bauausschusses beanstanden, falls dieser gefasst würde. Er verweist auf seine Ausführungen zur Zuständigkeit. Die Sicherung der Salzbergener Straße in diesem Bereich sei eine staatliche Aufgabe, die in diesem Fall auf die Stadt Rheine als Verwaltungsaufgabe übertragen worden sei.

 

Herr Brauer schlägt vor, einen Prüfauftrag zu beschließen, dass die Verwaltung der Stadt Rheine Gespräche führen solle mit Straßen-NRW mit dem Willen, dass die Stadt Rheine ggf. für die Kosten und die Unterhalten der „Schwarzampel“ aufkommen würde und die Ergebnisse rechtzeitig zu den Haushaltsplanberatungen zur Verfügung stelle. Zusätzlich solle eine Auflistung möglicher weiterer Standorte solcher Bedarfsampeln angefertigt werden.

 

Er formuliert den geänderten Beschluss wie folgt:

 

Die Verwaltung wird mit beauftragt, Gespräche zu führen mit Straßen-NRW zur Prüfung der Möglichkeit zur Errichtung einer Ampel, die ggf. zulasten der Stadt Rheine errichtet und unterhalten wird. Parallel dazu sollen gleichzeitig ähnlich gelagerte andere Fälle benannt werden.

 

 


Abstimmungsergebnis: geändert einstimmig bei 1 Enthaltung beschlossen