Sitzung: 31.05.2012 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: geändert beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: 219/12
00:36:10
Herr Weßling verweist auf den aktuellen Antrag der
SPD-Fraktion auf Errichtung einer Bedarfsampel für Fußgänger, der sich mit den
Interessen und Forderungen der betroffenen Anwohner ebenso decke wie mit einem
bereits vor einiger Zeit gestellten Antrag der CDU-Fraktion, in dem ebenfalls
der Bau einer Ampelanlage zur Querung der Salzbergener Straße gefordert wurde.
Er fasst die bisher veranlassten Schritte zur Umsetzung des Vorhabens zusammen
und vergleicht dieses mit dem Projekt zur Errichtung einer Bedarfsampel für Reiter
zur Querung des Venhauser Dammes, dem der Kreis Steinfurt vor Kurzem zugestimmt
habe.
Erkenntnissen seiner Fraktion zufolge sei die Stadt Rheine sehr wohl zuständig
für den Bau der geforderten Fußgängerampel, somit sei der Bauausschuss in der
Lage, hierzu einen Beschluss zu fassen.
Herr Hagemeier fragt, ob seitens des Baulastträgers Bedenken zum Bau der Ampelanlage durch die Stadt Rheine bestehen würden.
Herr Schröer erläutert die Rechtsgrundlage zur Baulastträgerschaft. Danach sei die Stadt Rheine zuständig, wenn es sich um Vorhaben handele, die innerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze für Landes-, Kreisstraßen  liegen. Für Bundesstraßen gelte diese Zuständigkeit nicht.
Daneben sei die Stadt für alle Gemeindestraßen zuständig.
In diesem Fall handele es sich um ein Stück freie Strecke einer Landstraße, daher
liege die Baulastträgerschaft bei Straßen-NRW.
Aus Sicht der Stadt Rheine bestehe aufgrund der gezählten Überquerungen kein
Grund zur Errichtung einer Bedarfsampel für Fußgänger. Herr Schröer zeigt die
Zahlen und erläutert die Richtlinie dazu.
Auf Nachfrage erklärt Herr Schröer, dass es theoretisch im Rahmen einer Vereinbarung
denkbar sei, die geforderte Ampel dennoch zu bauen, er befürchte jedoch eine
Präzedenzwirkung für das gesamte Stadtgebiet von Rheine.
Seitens der Ausschussmitglieder wird deutlich gemacht, dass diese die durch die Anwohner formulierten Ängste und Bedenken teilen.
Herr Weßling stellt den Antrag, den Beschlusstext wie folgt zu ändern:
„Der Bauausschuss der Stadt Rheine beschließt den Bau einer Bedarfsampel an der
Salzbergener Straße in Höhe der Straße „Kevenbrink“. Die Baukosten sind in den
kommenden Haushaltsplan einzustellen, damit ein Bau im Jahr 2013 erfolgen kann.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle hierzu erforderlichen Genehmigungen bei
eventuell beteiligten Behörden einzuholen.“
Herr Hagemeier schlägt vor, den Beschluss um eine Forderung zur Auflistung aller möglichen Präzedenzfälle zu diesem Projekt zu ergänzen.
Herr Schröer erklärt, der Bauausschuss sei nicht zuständig für den Bau dieser geforderten Fußgängerbedarfsampel. Aus diesem Grunde würde die Verwaltung den Beschluss des Bauausschusses beanstanden, falls dieser gefasst würde. Er verweist auf seine Ausführungen zur Zuständigkeit. Die Sicherung der Salzbergener Straße in diesem Bereich sei eine staatliche Aufgabe, die in diesem Fall auf die Stadt Rheine als Verwaltungsaufgabe übertragen worden sei.
Herr Brauer schlägt vor, einen Prüfauftrag zu beschließen, dass die Verwaltung der Stadt Rheine Gespräche führen solle mit Straßen-NRW mit dem Willen, dass die Stadt Rheine ggf. für die Kosten und die Unterhalten der „Schwarzampel“ aufkommen würde und die Ergebnisse rechtzeitig zu den Haushaltsplanberatungen zur Verfügung stelle. Zusätzlich solle eine Auflistung möglicher weiterer Standorte solcher Bedarfsampeln angefertigt werden.
Er formuliert den geänderten Beschluss wie folgt:
Die Verwaltung wird
mit beauftragt, Gespräche zu führen mit Straßen-NRW zur Prüfung der Möglichkeit
zur Errichtung einer Ampel, die ggf. zulasten der Stadt Rheine errichtet und
unterhalten wird. Parallel dazu sollen gleichzeitig ähnlich gelagerte andere
Fälle benannt werden.
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Abstimmungsergebnis: geändert einstimmig bei 1
Enthaltung beschlossen