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Zunächst weist Herr Ladleif darauf hin, dass es zwischen der Gesamtschule und der Sekundarschule keine zentralen Unterschiede gibt. Die Sekundarschule verfügt jedoch nicht über eine gymnasiale Oberstufe.

 

Anschließend stellt Herr Ladleif anhand einer Powerpointpräsentation „Die Schulform des längeren gemeinsamen Lernens – Sekundarschule“ vor. (Die Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.)

 

Anschließend unterbricht Frau Nagelschmidt die Schulausschusssitzung, um Frau Brügger (Leiterin der Don-Bosco-Schule) die Gelegenheit zu geben, die Anregungen des Arbeitskreises „Sekundarschulen Rheine“ zu erläutern. Frau Brügger berichtet zunächst, dass dem Arbeitskreis folgende Personen angehören:

Frau Probst (Fürstenberg-Realschule), Frau Reckmann-Bigge (Euregio-Gesamtschule), Herr Mersch und Herr Volk (Overbergschule), Herr Forst (Elisabethschule), Frau Holtel und Frau Brügger (Don-Bosco-Schule) sowie die Schulverwaltung. Anschließend trägt sie einen Auszug aus der Arbeit des Arbeitskreises vor:

Eckdaten der neuen Sekundarschulen

1.     Organisationsform → teilintegriert (möglichst lange integriert – mindestens in Klasse 5 und 6, ab Klasse 7 Fachleistungsdifferenzierung in mehreren Fächern möglich).

2.     Der Heterogenität der neu zusammengesetzten Lerngruppen in den Sekundarschulen wird u. a. durch intensive Unterrichtsentwicklung, Ganztagsangebote und Fortbildungen Rechnung getragen. Mit einem Schulprogramm hat die jeweilige Sekundarschule die Möglichkeit ihr Profil auszuschärfen.

3.     Inklusion ist für beide Sekundarschulen selbstverständlich.

4.     Sekundarschulen werden im gebundenen Ganztag geführt.

5.     Fremdsprachenangebote an den neu zu errichtenden Sekundarschulen → Niederländisch und Französisch.

6.     Naturwissenschaft und Gesellschaftslehre können in den unteren Klassen als integrierte Lernbereiche stattfinden.

7.     Besetzung mit einer doppelten Klassenleitung mindestens in den Klassen 5 und 6, idealerweise auch darüber hinaus.

8.     Ab Klasse 7 nimmt die Berufswahlorientierung einen breiten Rahmen ein.

9.     Kooperationspartner sollen die Euregio Gesamtschule und möglicherweise die Rheiner Berufskollegs sein; an den Kooperationsschulen besteht für die gymnasiale Oberstufe eine Aufnahmegarantie. Der Besuch der gymnasialen Oberstufen ist immer bei entsprechender Qualifikation möglich.

 

Nach der Sitzungsunterbrechung stellen die Ausschussmitglieder Fragen an die Herren Ladleif und Risse. Hierzu werden folgende Antworten bzw. Informationen gegeben:

 

  1. Auch unter Berücksichtigung der Thematik Inklusion sind für die Errichtung einer Sekundarschule mindestens 75 Schüler/innen erforderlich (mindestens dreizügig).
  2. Der Klassenfrequenzhöchstwert beträgt 30 Schüler/innen. Melden Eltern ihr Kind für eine bestimmte Sekundarschule an, haben sie dort bei freien Plätzen auch einen Aufnahmeanspruch. Sollten z. B. für die erste Sekundarschule 90 Anmeldungen und für die zweite Sekundarschule 60 Anmeldungen vorliegen, ist es nicht möglich, die Schülerzahl auf jeweils 75 zu drosseln bzw. zu erhöhen.
  3. Bei Sekundarschulen mit einem Teilstandort (vertikale Lösung / beide Standorte haben Klassen 5 – 10) müssen auch am Teilstandort 3 Züge vorhanden sein. Eine Ausnahme (Zweizügigkeit am Teilstandort) ist nur zulässig, wenn dadurch das weiterführende Angebot am Ort (Kommune insgesamt) gesichert werden kann. In Rheine ist diese Situation nicht gegeben. Bei einer horizontalen Aufteilung befinden sich die Jahrgänge 5 und 6 an einem Standort. Die Klassen 7 – 10 werden dann am zweiten Standort unterrichtet. Bei dieser Lösung kann insgesamt mit einer Dreizügigkeit gearbeitet werden. Pädagogisch gesehen ist es jedoch nicht sinnvoll, Teilstandorte zu haben.
  4. Die Bezirksregierung hat die Möglichkeit, eine zweite Gesamtschule bei fehlendem Bedürfnis oder bei der Gefährdung von Nachbarschulen abzulehnen.
  5. Von der Bezirksregierung wurde keine Empfehlung für die Errichtung von 2 Sekundarschulen ausgesprochen. Die Bezirksregierung informiert über die Rahmenbedingungen. Gefragt ist zunächst der Schulträger, da es sich um eine Selbstverwaltungsaufgabe der Kommune handelt.
  6. Ein Fragebogen für die Elternbefragung muss vorher nicht von der Bezirksregierung genehmigt werden. Es gibt verschiedene Muster, die das Schulministerium für diese Befragung empfiehlt. Die Befragung muss anonym erfolgen. Von den Eltern können keine rechtlich verbindlichen Aussagen zum Anmeldeverfahren eingefordert werden.
  7. Rein rechtlich wäre es denkbar, analog zu den Sekundarschulen mit einer Sonderregelung auch die bestehende Gesamtschule in Rheine über einen Teilstandort (vertikale Gliederung) auf sieben Züge zu erweitern, so dass die Errichtung einer zweiten Gesamtschule nicht zwingend notwendig wäre. Jedoch sind die Voraussetzungen enger gefasst, insbesondere was die Entfernung anbelangt. Durch die Teilstandorte darf kein zusätzlicher Lehrerbedarf entstehen. Herr Ladleif weist erneut darauf hin, dass Teilstandorte pädagogisch problematisch sind. Mittelfristig ist sogar ein Absinken der Qualität der Schule insgesamt wahrscheinlich.
  8. Für die Errichtung bzw. Fortführung einer Schule muss die Kommune die entsprechende Finanzkraft haben.
  9. Der Ratsbeschluss für die Errichtung einer Schule kann erst dann erfolgen, wenn                                          

     a) die Elternbefragung durchgeführt worden ist,

b) die entsprechenden Voten der aufzulösenden Schulen vorliegen,

c) die entsprechenden Äußerungen der Nachbarkommunen vorliegen.

Anschließend wird die Entscheidung des Rates (Errichtungsbeschluss des Schulträgers) der Bezirksregierung, die eine Prüfung nach den Vorgaben des Schulgesetzes vornehmen wird, zur Genehmigung zugeleitet. Bei der Errichtung einer Sekundarschule ist zusätzlich die Zustimmung des Schulministeriums erforderlich. Anschließend geht dem Schulträger der Genehmigungsbescheid mit der Bedingung zu, dass im Anmeldeverfahren die entsprechenden Mindestgrößen erreicht werden. Ist das jedoch nicht der Fall, wird die Genehmigung gegenstandslos (auflösende Bedingung = juristischer Terminus). Dann kann die Schule nicht an den Start gehen.

Werden jedoch die entsprechenden Schülerzahlen erreicht, kann automatisch mit dem Schulbetrieb begonnen werden.

Im kommenden Schuljahr gehen 7 Sekundar- und 5 Gesamtschulen im Regierungsbezirk neu an den Start. Entsprechend der Elternbefragungen wurden auch die erforderlichen Anmeldungen erreicht.

  1. Eine Elternbefragung sollte vor den Sommerferien durchgeführt werden (Jahrgänge 2 und 3). Informationsveranstaltungen sind zwingend vorzuschalten. Der Antrag auf Errichtung der Sekundarschulen sollte bis zum 31. Oktober 2012 bei der Bezirksregierung eingehen.
  2. Die Bezirksregierung spricht die dringende Empfehlung aus, bei einer Elternbefragung die Standorte für die Sekundarschulen festzulegen.
  3. Bei einer Gesamtschule kann auf eine Elternbefragung verzichtet werden. Dieses ist möglich, wenn ein Schulträger nachweisen kann, dass es seit Jahren Überhänge gibt.