Sitzung: 13.06.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 229/12
00:54:30
Zu Beginn erklärt Herr Dewenter seine Befangenheit in dieser Angelegenheit. Er gibt den Vorsitz an Herrn Löcken zu diesem Tagesordnungspunkt ab.
Herr Löcken gibt zunächst zu bedenken, dass in der Vergangenheit häufiger Anfragen zur Bebauung von sogenannten Pfeifenkopfgrundstücken gestellt wurden, deren Genehmigung durch die Zustimmung der Nachbarn häufig schwierig war.
Herr Bonk ergänzt, dass auf dem Gebiet des Bebauungsplanes 219 viele Einfamilienhäuser mit großen Grundstücken liegen, und fragt nach ob mehrere Anträge auf Nachverdichtung vorlägen.
Herrn Thüring ist die Vorlage nicht tiefgründig genug. Dieses Baugebiet ist ländlich geprägt und eine Nachverdichtung seiner Meinung nach nicht sinnvoll.
Herr Holtel gibt zu Bedenken, dass die Bebauung nur durch die Zustimmung der direkt betroffenen Nachbarn möglich wird.
Herr Kuhlmann weist darauf hin, dass es sich in diesem Fall zunächst nur um den Offenlagebeschluss handelt. Bürger, die Einwände gegen das Vorhaben vorbringen möchten, können dies in den kommenden Wochen bei der Verwaltung tun.Â
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Beschluss:
I.      Änderungsbeschluss
Diese Bebauungsplanänderung dient der
Nachverdichtung und setzt eine zulässige Grundfläche von insgesamt weniger als
2,0 ha fest.
Diese Bebauungsplanänderung begründet oder
bereitet nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen vor. Außerdem
bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7
Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Gebiete von gemeinschaftlicher
Bedeutung (FFH-Gebiete) und europäische Vogelschutzgebiete).
Mit der Erfüllung der oben genannten
Voraussetzungen kann diese Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren
gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden.
Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan Nr. 219, Kennwort: "Wadelheim – Teil B", der Stadt Rheine im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB zu ändern.
Nach den zulässigen
Möglichkeiten des beschleunigten Verfahrens beschließt der
Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,
von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2
BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von der
zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB,
von der Ãœberwachung planbedingter Umweltauswirkungen sowie von der
Berücksichtigung der Eingriffsregelung nach § 1a Abs 3 abzusehen.
Der Planbereich betrifft die Flurstücke 134 und 334, Flur 7, Gemarkung Rheine Stadt. Der räumliche Geltungsbereich ist im
Ãœbersichtsplan geometrisch eindeutig festgelegt.
II.    Beschluss
zur Beteiligung der Behörden
Neben den oben beschriebenen Vereinfachungen
bietet das beschleunigte Verfahren die Möglichkeit auf eine
frühzeitige Unterrichtung und Äußerung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) BauGB zu verzichten.
Beschluss: Der
Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine
beschließt für die 6. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 219, Kennwort: "Wadelheim – Teil B" von der frühzeitigen
Unterrichtung für die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange abzusehen.
III.   Beschluss
zur Beteiligung der Öffentlichkeit und
Offenlagebeschluss
Ebenso besteht
die Möglichkeit, auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit im Sinne
§ 3 Abs 1 BauGB zu verzichten. Alternativ ist der Öffentlichkeit mit ortsüblicher
Bekanntmachung Gelegenheit zur Unterrichtung und zur Planäußerung innerhalb einer
bestimmten Frist zu gewähren (vgl. § 13a Abs 3 Nr. 2 BauGb).
Nach Ablauf der Frist zur Unterrichtung und
Planäußerung schließt sich unmittelbar die Beteiligung der Öffentlichkeit nach
§ 3 Abs 2 (Offenlage) an.
Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung
und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt die öffentliche Auslegung des
Entwurfs der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 219, Kennwort „Wadelheim –
Teil B“ der Stadt Rheine nebst Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Während der Auslegungsfrist können
Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt
bleiben können.
Gegen diese Bebauungsplanänderung ist ein
Normenkontrollantrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig,
soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im
Rahmen der o.g. Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber
hätten geltend gemacht werden können.
Abstimmungsergebnis:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â einstimmig