Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

00:41:16

 

Herr Linke weist ausdrücklich darauf hin, dass es Ziel des heutigen Beschlusses sei, ein förmliches Verfahren zur Umbenennung dieser Straßen einzuleiten. Eine Umbenennung solle mit diesem Beschluss noch nicht erfolgen.

 

Frau Helmes verweist auf ein Schreiben der Anwohner an die Bürgermeisterin, mit dem diese sich gegen eine Umbenennung aussprechen. Sie möchte wissen ob die Anwohner hierzu eine Antwort erhalten haben.

 

Herr Kenning entgegnet, dass der Fachbereich 5 einen Entwurf für ein Antwortschreiben gefertigt habe und am 01.06.2012 an das Ref. 13 weitergeleitet habe.

 

Herr Toczkowski begrüßt die Einleitung des Verfahrens, mache dies doch den Willen der Stadt deutlich, sich mit der Vergangenheit der Namensgeber auseinander zu setzen. Die Vorlage entkräfte eine Vielzahl von Argumenten gegen eine Umbenennung, die bereits öffentlich vorgetragen wurden. Diesen Ausführungen schließt sich Herr Grawe für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an.

 

Herr Wilp bedauert, dass ein derartiges Verfahren erst in der Presse veröffentlicht werde und erst danach mit den Anwohnern gesprochen werde. Oberstes Ziel müsse es sein, hier mit den Anwohnern zu sprechen.

 

Herr Linke macht deutlich, dass die Verwaltung in diesem Falle nur nach Beauftragung durch die Politik tätig werden könne. Erst wenn von der Politik der Wille zur Umbenennung formuliert werde, könne die Verwaltung auch die Anwohner beteiligen. In diesem Zusammenhang verweist Herr Toczkowski auch auf die Anfrage der SPD-Fraktion aus dem vergangenen Jahr, mit der die Verwaltung gebeten wurde, zu ermitteln ob es in Rheine Straßen gibt, deren Namensgeber nach neuen historischen Erkenntnissen mit einer NS-Vergangenheit belastet seien.

 

Anschließende erläutert Herr Kenning, dass die Verwaltung bei entsprechender Beschlussfassung alle Anwohner der Wagenfeldstraße und Castellestraße, ab dem Alter von 16 Jahren von der Verwaltung persönlich anschreiben werde. Mit diesem Schreiben werden sie über die beabsichtigte Änderung informiert und erhalten Gelegenheit, sich schriftlich hierzu zu äußern. Nach Abschluss dieses Anhörungsverfahrens werde dann eine weitere Vorlage gefertigt, in der dann auch die Stellungnahmen der Anlieger gewürdigt werden. Auf der Grundlage dieser Vorlage müsse dann der Kulturausschuss einen Beschluss fassen.

 

In der weiteren Diskussion wird deutlich, dass der vorliegende Beschlussvorschlag irritierend sei, da hier der Eindruck entstehe, dass bereits jetzt die Umbenennung beschlossen werde und nicht der Beginn des Verfahrens. Aus diesem Grunde wird der Beschluss wie folgt umformuliert und zur Abstimmung gestellt:

 

Beschluss:

 

1.                 Der Kulturausschuss beschließt wegen des nationalsozialistischen Hintergrundes der Namensgeber, ein Verfahren zu Umbenennung der Wagenfeld- und Castellestraße im Ortsteil Mesum einzuleiten. Als neue Straßennamen werden im Duktus der Nachbarstraßen (verdiente Persönlichkeiten, Dichter, Schriftsteller) die Bezeichnungen Joseph-Süss-Straße (Wagenfeldstraße) und Joseph-Krautwald-Straße (Castellestraße) vorgeschlagen.

 

2.                 Mit diesen Vorschlägen werden die betroffenen Grundstückseigentümer und  Anwohner von der geplanten Umbenennung in Kenntnis gesetzt und Gelegenheit gewährt, zu diesem Sachverhalt Stellung zu beziehen und ggf. eigene Vorschläge zur Umbenennung zu unterbreiten.

 

3.                 Die Ergebnisse der Anliegeranhörung und die Abwägung vorgebrachter Bedenken und Anregungen werden dem Kulturausschuss zur endgültigen Entscheidung vorgelegt.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig