0:01:30

 

Herr Gausmann informiert wie folgt:

 

 

Sozialplan Alter – Bericht über den Stand der Umsetzung

„Selbstbestimmter Bürgertreff“

 

Herr Gausmann verweist auf die mit der Einladung versandte schriftliche Information.

 

 

Neuzuweisungen Asyl


In den Monaten September und Oktober 2012 wurden der Stadt Rheine insgesamt 38 neue Asylbewerber zugewiesen (13 Familien / Personen). 20 Personen von den 38 stellten einen Asylfolgeantrag. Bei ihnen handelt es sich um 7 Familien aus dem ehemaligen Jugoslawien. Bislang konnten alle Neuzuwanderer in bestehenden städtischen Unterkünften untergebracht werden.

In Zusammenarbeit mit dem städtischen Gebäudemanagement wird derzeit aber  nach weiteren Unterbringungsmöglichkeiten gesucht.

 

 

Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18.07.2012 zum AsylbLG

 

Lt. Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18.07.12 ist die Regelung zu den Grundleistungen in Form der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verfassungswidrig. Das bedeutet, dass allen Flüchtlingen, die Grundleistungen nach dem AsylblG erhalten, einen höheren Leistungsanspruch besitzen. Im Juli 2012 erhielten in Rheine 174 Personen Leistungen nach dem AsylbLG, davon 69 Personen analoge Leistungen. Dieser Personenkreis ist vom Urteil nicht betroffen. Die Stadt Rheine hat das Urteil ab 01.08.2012 umgesetzt, so dass die betroffenen 105 Personen die höheren Leistungen erhalten. Aus der Umsetzung des Urteils ergeben sich für die Stadt Rheine monatliche Mehraufwendungen von ca. 10.000 Euro.

 

 

Vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Rheine und dem Caritasverband

 

Im Rahmen der Überprüfung der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Caritasverband sind vier Arbeitsgruppen gebildet worden. Diese setzen sich sowohl aus Vertretern des Caritasverbandes als auch aus Vertretern der Stadt Reine zusammen. Diese Arbeitsgruppen sind:

 

  1. Jugendhilfe
  2. Altenhilfe
  3. Migration
  4. Psychosoziale Hilfen/Sucht/existenzsichernde Hilfen

 

Innerhalb dieser Arbeitsgruppen werden folgende Fragestellungen erörtert:

Welche Leistungen werden erbracht

Welche Leistungen sind aktuell (noch) erforderlich

Welche Leistungen sollen zukünftig erbracht werden

 

Die Gespräche sind zum Abschluss gebracht worden.

 

Im Anschluss an die inhaltliche Aufarbeitung der zukünftigen Struktur der Aufgabenerledigung werden im weiteren Verlauf die finanziellen Rahmenbedingungen unter folgenden Prämissen erörtert werden

 

1.Wie werden die finanziellen Rahmenbedingungen gestaltet

(Personalkostenbezogen, Einzelfallbezogen, Projektförderung)

 

2. Wie kann eine mittelfristige/langfristige, zukunftsorientierte Ausgestaltung der Verträge (Laufzeiten) sichergestellt werden.

 

Es ist beabsichtigt, im Laufe dieses Jahres auch die Gespräche zu den finanziellen Rahmenbedingungen abzuschließen, so dass ggfs. noch zu den Haushaltsplanberatungen 2013 die ersten Ergebnisse mit einfließen können.