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Frau Stockel fragt an, in wie weit im Zusammenhang mit der Einrichtung neuer Sekundarschulen ein gemeinsamer/inklusiver Unterricht im Sekundarstufenbereich vorgesehen ist.  Herr Gausmann gibt zu bedenken, dass zunächst das Anmeldeverfahren für die Sekundarschulen abgewartet werden muss. Erst dann stelle sich die Frage, wo gemeinsamer Unterricht stattfinden soll. Weiterhin führt er aus, dass es lt. Inklusionsplan des Landes NRW eine freie Schulwahl der Eltern für alle Schulformen geben soll, so dass sich nicht primär die Frage stellt wo gemeinsamer Unterricht stattfinden soll sondern wie es erreicht werden kann, in allen Schulen inklusiven Unterricht anzubieten.