Tonbandfundstelle: I/A/2728

 

Herr Kohnen regt an, den Geh-/Radweg, der von der Franz-Tacke-Straße in den Willers Kamp nach links westlich einmündet, bis zum Ende des Spielplatzes durchzubauen und nicht in der Mitte des Spielplatzes enden zu lassen.

 

An dem Informationsabend für die Bürger hätten die Anlieger diese Bitte vorgetragen, auch wenn der Bebauungsplan nicht so weit gehe. Weiterhin sei an diesem Abend der Wunsch geäußert worden, den Fußweg zur Friedensstraße mit 2 Laternen auszustatten. Um eine ausreichende Beleuchtung zu gewährleisten, solle je eine Laterne am Anfang und am Ende der Straße stehen.

 

Herr Dr. Kratzsch gibt an, dass es bereits Überlegungen hinsichtlich des Ausbaus des Geh-/Radweges gegeben habe und dass diese ganz ausgebaut werden solle.

 

Die Spielplatzfläche bleibe frei, da es vertragliche Regelungen mit dem Besitzer gebe. Diese vertraglichen Regelungen seien im Beisein von verschiedenen Ratsmitgliedern getroffen worden. Eine Spielplatzerstellung könne daher in naher Zukunft nicht stattfinden.

 

Herr Kohnen bittet um eine Erklärung wie es möglich sein könne, dass die Stadt ein Grundstück kauft und dann an den vorherigen Eigentümer zu einem günstigen Pachtzins auf viele Jahre verpachtet. Laut Bebauungsplan solle dort ein Spielplatz entstehen, mit dem die dort bauenden Familien fest gerechnet haben. Durch diesen Pachtvertrag könne in den nächsten Jahren kein Spielplatz entstehen.

 

Herr Dr. Kratzsch führt aus, dass die Inkraftsetzung des Bebauungsplanes nur durch die Mitwirkung der Grundstückseigentümer möglich gewesen sei. Dieser sei nur unter der Voraussetzung zum Verkauf bereit gewesen, wenn er seinen Grundbesitz wie bisher weiter nutzen könne. Durch diesen Umstand habe sich die Verwaltung in einer schwierigen Lage befunden. Ohne die Zugeständnisse der Verwaltung und Politik wäre der Bebauungsplan nicht zu Stande gekommen.

 

Herr Löcken berichtet, dass die SPD-Fraktion dem Antrag mit den zwei Laternen zustimme, da die Friedensstraße eine sehr dunkle Straße ist.

 

Herr Reiske merkt an, dass in dem Baugebiet bereits Familien mit kleinen Kindern leben, die sich auf die Festsetzungen im Bebauungsplan verlassen haben und deshalb fest mit dem Ausbau des Spielplatzes rechnen. Er fragt nach, auf welchen Zeitrahmen sich diese Familien einstellen müssen.

 

Herr Dr. Kratzsch führt aus, dass man für den Bau des Spielplatzes auf die weitere Mitwirkung der Besitzer angewiesen sei. Solche Mitwirkung sei zurzeit aber nicht in Sicht. Die Anwohner hätten laut Bebauungsplan keinen Anspruch auf die sofortige Fertigstellung des Spielplatzes. Dieser werde in Lage und Aufstellung zwar in den Plänen angedeutet, der erste Teil des Bebauungsplans sehe den konkreten Bau jedoch nicht vor. Diese vertraglichen Bindungen seinen notwendig gewesen, damit der Bebauungsplan wie geplant umgesetzt werde könnte.

 

Herr Kohnen bittet, relativ schnell zu prüfen, ob es nicht möglich sei, die Fläche rechts neben dem Blumengeschäft Willers in einen Spielplatz umzuwandeln, bis der Pachtvertrag für das vorgesehene Spielplatzgelände ausläuft.

 

Herr Dr. Kratzsch verneint dieses sofort, da auf dem besagten Gelände früher eine Fabrik gestanden habe und dass sich im Boden dort ölhaltige Altlasten befinden würden. Diese Rückstände würden mit den Jahren von Mikroben beseitigt werden, die Fläche sei jedoch von einer Bebauung ausgeschlossen worden, sodass dort auch kein Spielplatz entstehen könne.

 

Herr Havers fragt nach, ob die Stichstraße zum zukünftigen Spielplatz ausgebaut werde, was Herr Dr. Kratzsch bejaht.

 


Beschluss:

 

Zu I:    Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken

 

Eingabe von Paul und Sabine Jansen

Wohnhaft Billungerweg 12

48429 Rheine

 

Abwägungsbeschluss zu 1) und 2)

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt, die bisherige Anzahl der Baumanpflanzungen zu belassen und auf zusätzliche Grünbeete zur Absperrhilfe an Radwegeinmündungen zu verzichten.

 

3) Wird zur Kenntnis genommen.

 

Abwägungsbeschluss zu 4)

 

Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen eine Vergrößerung des Parkstandes von 5,0 m auf 6,0 m Länge. Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt die Verlängerung des Parkstandes von 5,00 m auf 6,00 m.

 

5) Die Anfrage wurde an die Bauverwaltung weitergeleitet. Die Kosten der Fuß- und Radwege werden nicht auf die Anlieger verteilt.

 

 

Eingabe von Herrn Ulrich Gude,

wohnhaft Willers Kamp 11

48431 Rheine

 

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt den Tausch von Parkstand und Grünbeet im Bereich Willers Kamp 11.

 

 

Eingabe der Eheleute Carmichael,

wohnhaft Willers Kamp 22

48431 Rheine

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt den Austausch des Grünbeetes gegen einen Parkstand im Bereich des Hauses Willers Kamp Nr. 22.

 

 

 

 

 

Eingabe von Hermann-Josef Kohnen,

wohnhaft Hucksbergweg 1

48429 Rheine

 

Abwägungsbeschluss:

 

Siehe Abwägungsbeschluss zu Eingabe Nr. 3

 

 

Abwägungsbeschluss zu 4):

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt, die Leuchtenzahl im Bereich eines Fuß- und Radwege abzuändern. Auf dem geplanten Fußweg zwischen Willers Kamp und Friedensstraße soll je am Anfang und am Ende eine Laterne installiert werden.

 

5) Das Anliegen bezüglich der auszubessernden Baustraße wurde an die Bauleitung weitergeleitet.

 

 

Zu II:      Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Willers Kamp“.

 

 

A.   Willers Kamp (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

a)             Befahrbarer Bereich:

è     Pflasterung eines niveaugleichen Verkehrsberuhigten Bereiches inner-

         halb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 6,0 m

         bis 7,0 m breiten Mischfläche aus grauem bzw. rotem Betonrecht-

         eckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V

 

               Pflasterung von zwei niveaugleichen Fahr- und Gehwegflächen mit je

               4,0 m Breite im Bereich des aufgeweiteten Platzes in rotem bzw.

               grauem Betonrechteckpflaster d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V

 

 

b)             Parken:

è     Pflasterung von 2,0 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Be-

         tonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau

 

è     Pflasterung von 2,5 m breiten Parkständen (Schrägaufstellung) in

         Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau im aufgeweiteten

         Platz

 

c)              Begrünung:

è    Anlegung von 2,0 m breiten Grünbeeten mit Straßenbaumbepflanzung

        und Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche und zur Gliede-

        rung der Parkplätze

 

è    Anlegung von 1,5 m bis 2,0 m breiten Grünbeeten mit Straßenbaum-

        bepflanzung und Unterpflanzung im Bereich des aufgeweiteten Platzes

è    Anlegung eines runden Grünbeetes mit Straßenbaumbepflanzung

              und Unterpflanzung im Wendehammer

 

 

d)             Entwässerung:

è    Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwäs-

        serungsrinnen mit Anschluss an den vorh. Regenwasserkanal  

               

 

e)             Straßenbeleuchtung:

è    elektrische Straßenbeleuchtung, Seitenaufsatzleuchte LSS 151-2,

        2x 11 Watt, mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m

 

 

B.   Fuß- und Radwege

 

a)       Bauweise:

è     Ausbau von drei Fuß- und Gehwegen in Pflasterbauweise als Ver-

 bindung zwischen dem Willers Kamp und der Friedenstraße bzw. der

 Franz-Tacke-Straße

 

 

b)       Straßenbeleuchtung:

è     elektrische Straßenbeleuchtung, Seitenaufsatzleuchte LSS 151-2,

         2x 11 Watt, mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m

 

 

c)        Entwässerung:

è     Versickerung mittels wasserdurchlässigem Betonsteinpflaster

         in den Untergrund