Der Vorsitzende bittet alle Mitglieder, auf die Geschäftsordnung zu achten. Die Redeordnung in § 12 bestimmt, dass die Redezeit zu einem Thema im Regelfall höchstens 10 Minuten pro Mitglied beträgt. Ein Mitglied des Integrationsrates sowie die nach §10 Abs. 1 Teilnahmeberechtigten dürfen höchstens dreimal zum selben Punkt der Tagesordnung sprechen; Anträge zur Geschäftsordnung bleiben hiervon unberührt. Der Integrationsrat kann hiervon durch Beschluss Ausnahmen zulassen.

 

Der nächste Integrationsrat findet am 06.11.2012 im Falkenhof statt. Herr Kassem schlägt vor, danach die Sitzung des Integrationsrates an der Moschee Münsterstraße stattfinden zu lassen.