Sitzung: 27.09.2012 Jugendhilfeausschuss
00:02:12
Herr Linke verliest folgende Informationen:
3.1. Belastungsausgleichsgesetz
für den U3-Ausbau
Die Landesregierung hat im Juli den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung
des Kostenausgleichs für die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe in den
Landtag eingebracht. Mit diesem Gesetz soll der finanzielle Ausgleich für die
Kommunen geschaffen werden, die den individuellen Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr sicherstellen
müssen.
Der Gesetzentwurf sieht ab dem 01. August 2013 einen höheren
Landesanteil an den Betriebskostenfinanzierung für U3-Plätze vor. Für die
Kindergartenjahre 2011/2012 und 2012/13 sind jeweils Einmalzahlungen
vorgesehen.
Die Landesregierung rechnet mit einem zügigen Abschluss des
Gesetzgebungsverfahrens. Die nächsten Landtagssitzungen finden Anfang November
statt. Wenn das Belastungsausgleichsgesetz dann verabschiedet würde, könnten
die Entlastungen für Rheine in der nächsten Jugendhilfeausschusssitzung am 22.
Nov. 2012 bekanntgegeben werden.
3.2
Bundesinitiative
Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen
Das Landesjugendamt teilte in der letzten Woche mit, dass in Kürze die
Mittel für die „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“
freigegeben werden. Gefördert werden neue Maßnahmen ab 2012 in den Bereichen:
1.
Netzwerke
mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen
2.
Familienhebammen
und vergleichbare Berufe im Gesundheitswesen im Kontext „Frühe Hilfen"
3.
Ehrenamtsstrukturen
und eingebundene Ehrenamtliche im Kontext Frühe Hilfen.
Für das Jugendamt
Rheine sind folgende Fördermittel reserviert:
für 2012: 23.745 € und
für 2013: 33.347 €
Da die Mittel für 2012 noch in diesem Jahr verausgabt werden müssen,
wird es kaum möglich sein, noch ganz neue Maßnahmen zu konzeptionieren. Die
Verwaltung wird daher für 2012 den Antrag stellen, sich entwickelte Projekte
fördern zu lassen.
Anschließend verliest Herr Piepel folgende Information:
3.3
Sanierungsanträge
für einzelnen Kindertageseinrichtungen
Am 21.08.2012 erhielt die Verwaltung eine
Eine belastbare Aussage dergestalt, dass der Betrieb der Einrichtung
ohne Durchführung der Sanierungsarbeiten gefährdet ist, liegt nicht bzw. noch
nicht vor. Damit ist zunächst einmal nicht mit einer finanziellen Beteiligung
des Landes für die beabsichtigten Sanierungsmaßnahmen zu rechnen.
Die Zentralrendantur erklärt, dass die nach Abzug von U3-Pauschalen und
einer etwaigen Landesförderung verbleibenden Mittel dann zu 50 % vom
Träger/Bistum finanziert würden, wenn die Stadt Rheine ebenfalls diesen Anteil
aufbrächte. Dieses Vorgehen entspricht nicht dem bisherigen Grundsatzbeschluss,
nach dem sich die Stadt finanziell nur beteiligt, wenn auch das Land NRW
mitfinanziert.
Am 28. 08. 2012 erhielt die Verwaltung einen weiteren
Kostenübernahmeantrag der Zentralrendantur für die Sanierung der Kita St. Marien in Rheine-Mesum, Engelstraße
13. In dieser KiTa ist die U3-Baumaßnahme bereits abgeschlossen. Für die nunmehr
beabsichtigten Maßnahmen sei mit Kosten für eine nachhaltige Sanierung und
energetische Ertüchtigung in Höhe von ca. 247.500,00 € zu rechnen. Nach Abzug
der vorhandenen Rücklagemittel müssen noch rd. 177.000,00 € finanziert werden.
Hier ist folgende Kostenaufteilung geplant:
Gesamtkosten nach Abzug der Rücklagemittel 177.000,00 €
50 % Landesmittel 88.500,00 €
25 % Trägermittel 44.250,00 €
25 % kommunale Mittel 44.250,00 €
Es sei noch darauf hingewiesen, dass für die beiden vorgenannten
Sanierungsanträge keine Gelder im Haushalt der Kommune veranschlagt
sind. Ob und wann mit einer Landesförderung gerechnet werden kann, ist nicht
bekannt.
Zu dem für die Kindertageseinrichtung St. Ludgerus in Rheine-Elte vorliegenden Sanierungsantrag wird am
11. 10. 2012 ein Ortstermin mit Vertretern des Landesjugendamtes, des Trägers
und der Stadt stattfinden. Hierbei geht es um die Realisierung einer
Sanierungsmaßnahme neben der beabsichtigten U3-Maß-nahme.
Haushaltsmittel der Kommune für die Sanierung wurden im Rahmen der
Aufstellung des Haushaltsplan 2012 in Höhe von 108.500,00 € bereitgestellt.
Diese sind dann auskömmlich, wenn das Land anteilig zu 50 % mitfinanziert.
Beschluss: