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Herr Linke verliest folgende Informationen:

 

3.1.    Belastungsausgleichsgesetz für den U3-Ausbau

 

Die Landesregierung hat im Juli den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Kostenausgleichs für die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe in den Landtag eingebracht. Mit diesem Gesetz soll der finanzielle Ausgleich für die Kommunen geschaffen werden, die den individuellen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr sicherstellen müssen.

 

Der Gesetzentwurf sieht ab dem 01. August 2013 einen höheren Landesanteil an den Betriebskostenfinanzierung für U3-Plätze vor. Für die Kindergartenjahre 2011/2012 und 2012/13 sind jeweils Einmalzahlungen vorgesehen.

 

Die Landesregierung rechnet mit einem zügigen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens. Die nächsten Landtagssitzungen finden Anfang November statt. Wenn das Belastungsausgleichsgesetz dann verabschiedet würde, könnten die Entlastungen für Rheine in der nächsten Jugendhilfeausschusssitzung am 22. Nov. 2012 bekanntgegeben werden.

 

 

3.2        Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen

 

Das Landesjugendamt teilte in der letzten Woche mit, dass in Kürze die Mittel für die „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ freigegeben werden. Gefördert werden neue Maßnahmen ab 2012 in den Bereichen:

 

1.   Netzwerke mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen

2.   Familienhebammen und vergleichbare Berufe im Gesundheitswesen im Kontext „Frühe Hilfen"

3.   Ehrenamtsstrukturen und eingebundene Ehrenamtliche im Kontext Frühe Hilfen.

 

Für das Jugendamt Rheine sind folgende Fördermittel reserviert:

 

für 2012: 23.745 € und

für 2013: 33.347 €

 

Da die Mittel für 2012 noch in diesem Jahr verausgabt werden müssen, wird es kaum möglich sein, noch ganz neue Maßnahmen zu konzeptionieren. Die Verwaltung wird daher für 2012 den Antrag stellen, sich entwickelte Projekte fördern zu lassen.

 

 

 

Anschließend verliest Herr Piepel folgende Information:

 

3.3        Sanierungsanträge für einzelnen Kindertageseinrichtungen

 

Am 21.08.2012 erhielt die Verwaltung eine Information der Zentralrendantur mit dem Inhalt, dass in der Kita St. Mariä Hauenhorst zusätzlich zur bereits beantragten U3-Baumaßnahme mit weiteren Kosten für eine nachhaltige Sanierung und energetische Ertüchtigung in Höhe von ca. 680.000 € zu rechnen sei. Ergänzende Unterlagen wurden nachgereicht. Sowohl der Träger der Kita als auch das bischöfliche Bauamt seien der Auffassung, dass eine U3-Ertüchtigung lediglich im Zusammenhang mit einer Sanierung erfolgen könne.

 

Eine belastbare Aussage dergestalt, dass der Betrieb der Einrichtung ohne Durchführung der Sanierungsarbeiten gefährdet ist, liegt nicht bzw. noch nicht vor. Damit ist zunächst einmal nicht mit einer finanziellen Beteiligung des Landes für die beabsichtigten Sanierungsmaßnahmen zu rechnen.

 

Die Zentralrendantur erklärt, dass die nach Abzug von U3-Pauschalen und einer etwaigen Landesförderung verbleibenden Mittel dann zu 50 % vom Träger/Bistum finanziert würden, wenn die Stadt Rheine ebenfalls diesen Anteil aufbrächte. Dieses Vorgehen entspricht nicht dem bisherigen Grundsatzbeschluss, nach dem sich die Stadt finanziell nur beteiligt, wenn auch das Land NRW mitfinanziert.

 

 

Am 28. 08. 2012 erhielt die Verwaltung einen weiteren Kostenübernahmeantrag der Zentralrendantur für die Sanierung der Kita St. Marien in Rheine-Mesum, Engelstraße 13. In dieser KiTa ist die U3-Baumaßnahme bereits abgeschlossen. Für die nunmehr beabsichtigten Maßnahmen sei mit Kosten für eine nachhaltige Sanierung und energetische Ertüchtigung in Höhe von ca. 247.500,00 € zu rechnen. Nach Abzug der vorhandenen Rücklagemittel müssen noch rd. 177.000,00 € finanziert werden. Hier ist folgende Kostenaufteilung geplant:

 

Gesamtkosten nach Abzug der Rücklagemittel                           177.000,00 €

50 % Landesmittel                                                                      88.500,00 €

25 % Trägermittel                                                                       44.250,00 €

25 % kommunale Mittel                                                              44.250,00 €

 

Es sei noch darauf hingewiesen, dass für die beiden vorgenannten Sanierungsanträge keine Gelder im Haushalt der Kommune veranschlagt sind. Ob und wann mit einer Landesförderung gerechnet werden kann, ist nicht bekannt.

 

 

Zu dem für die Kindertageseinrichtung St. Ludgerus in Rheine-Elte vorliegenden Sanierungsantrag wird am 11. 10. 2012 ein Ortstermin mit Vertretern des Landesjugendamtes, des Trägers und der Stadt stattfinden. Hierbei geht es um die Realisierung einer Sanierungsmaßnahme neben der beabsichtigten U3-Maß-nahme.

 

Haushaltsmittel der Kommune für die Sanierung wurden im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplan 2012 in Höhe von 108.500,00 € bereitgestellt. Diese sind dann auskömmlich, wenn das Land anteilig zu 50 % mitfinanziert.

 

 


Beschluss: