IIB1710

 

I.       Änderungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine, Kennwort: "Rheine R, Mesum Nord, Kanalhafen West", der Stadt Rheine zu ändern.

Gegenstand dieser Änderung ist die Umwandlung von einer "Fläche für den überörtlichen Verkehr/Bahnanlage" bzw. „Fläche für die Landwirtschaft“  in "gewerbliche Baufläche", „Grünfläche“ mit der Kennzeichnung als „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ und „Fläche für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge/örtliche Hauptverkehrsstraße“ (Rheine R), von „gewerbliche Baufläche“ in „Fläche für die Landwirtschaft“ (Mesum Nord) und von „gewerbliche Baufläche“ in „Fläche für die Landwirtschaft“ (Kanalhafen West).

 

Der räumliche Änderungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung wird wie folgt begrenzt bzw. bezieht sich auf folgende Flächen:

 

Rheine R:

Der räumliche Änderungsbereich umfasst Teilflächen des ehemaligen Rangierbahnhofes Rheine R und angrenzende landwirtschaftliche Flächen. Katastermäßig sind Teile der folgenden Flurstücke einbezogen: Flurstück 135 in Flur 102, Flurstücke 152, 262, 284, 322, 398, 403, 404, 405, 406, 407, 408 und 410 in Flur 19 und Flurstück 499 in Flur 20.

 

Die Flurstücksbezeichnungen beziehen sich auf die  Gemarkung Rheine links der Ems. Der räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

Mesum Nord:

im Norden:      durch die nördliche Grenze der Flurstücke 199 (Flur 1), 197 (Flur 1) und 333;

im Osten:        von einer geradlinigen Verbindung zwischen dem östlichen Grenzpunkt des Flurstücks 197 zum nordöstlichen Grenzpunkt des Flurstücks 368, von der östlichen Grenze des Flurstücks 368;

im Süden:       durch die südliche Grenze des Flurstücks 368, von einer geradlinigen Verbindung zwischen dem südwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 368 bis zum südöstlichen Grenzpunkt des Flurstücks 197 die Flurstücke 72 und 73 durchschneidend, von der südlichen Grenze der Flurstücke 197 und 233;

im Westen:     von der westlichen Grenze des Flurstücks 197, von der südlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 186, von der westlichen Grenze der Flurstücke 188 (Flur 1) und 2 (Flur 1), von der westlichen Grenze des Flurstücks 199 (Flur 1).

 

Sämtliche Flurstücke befinden sich - falls nicht separat aufgeführt - in der Flur 2, Gemarkung Mesum. Der räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

Kanalhafen West:

im Norden:      durch die nördliche Grenze des Flurstücks 45;

im Osten:        durch die östliche Grenze des Flurstücks 43;

im Süden:       durch die südliche Grenze des Flurstücks 53;

im Westen:     durch die westliche Grenze des Flurstücks 45.

 

Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 143, Gemarkung Rheine rechts der Ems. Der räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Rheine R, Mesum Nord, Kanalhafen West“ eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig