Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

01:07:00

 

Herr Gausmann bezieht sich auf die Vorlage und berichtet, dass man im Jahre 2009 die Empfehlungen beider Landesjugendämter in Rheine umgesetzt habe.

 

Mitte des Jahres 2012 habe es eine Tagung der Jugendamtsleiter auf Landesebene gegeben. Auf dieser Tagung wurde ein deutlicher Hinweis gegeben, dass die Nichtteilnahme an einer U-Untersuchung (Vorsorgeuntersuchung) kein gewichtiger Anhaltspunkt einer Kindeswohlgefährdung darstelle. Darauf hin habe das Landesjugendamt die Empfehlungen aus dem Netz genommen. Die Empfehlungen wurden jedoch auf Hinweis des Ministeriums nicht zurückgezogen.

 

In der Stadt Rheine wurden im Rahmen der U-Teilnahme DatVO bislang ca. 300 Fälle bearbeitet. Statistisch betrachtet würde man damit alle vier Jahre eine Kindeswohlgefährdung aufdecken.

Auf Grund der sehr aufwendigen Verfahrensweise, sieht die Stadt Rheine zukünftig von dieser stringenten U-Teilnahme DatVO ab. Es müssten andere Mechanismen gefunden werden, damit auch das eine Kind nicht durch das Raster falle.

 

Die Meldungen werden nach wie vor gesammelt und gesichtet. Auch sollen die Eltern weiterhin darüber informiert werden, die U-Untersuchungen bei ihren Kindern durchführen zu lassen.

 

Herr Fühner regt an, die Entwicklung weiterhin zu beobachten und gegebenenfalls im Jugendhilfeausschuss noch einmal zu beraten. Ziel sei es jede Kindeswohlgefährdung zu vermeiden.

 


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig