Einplanungsmitteilungen durch die Bezirksregierung

 

Herr Schröer erläutert, dass beim Entflechtungsgesetz ein zwei stufiges Zuschussverfahren zur Anwendung komme. Zunächst werde ein Einplanungsantrag an die Bezirksregierung gestellt. Dieser werde dann durch das Land und der Bezirksregierung einem Beginnjahr zugeordnet.

Herr Schröer gibt Informationen zu nachfolgenden Einplanungsmitteilungen:

a)    Einplanungsmitteilung für die L 501 (Kardinal-Galen-Ring) Radwege von der Hemelter Straße bis Ludwigstraße

 

 

 

 

 

b)    Einplanungsmitteilung für die Radstation am Bahnhofsausgang West in

Rheine. Die Einplanung ist für das Beginnjahr 2013 ergangen.

 

 

 

 

 

00:40:35   

 

Herr Kuhlmann berichtet, dass es zur Radstation seitens eines Bürgers eine Anfrage an den Landesrechnungshof gegeben habe und die Behauptung aufgestellt wurde, dass die bestehende Radstation nicht zu Recht gefördert sei und dass außerdem die Einplanung der zweiten Radstation nicht gerechtfertigt sei. Die Bezirksregierung habe daraufhin einen Bericht von der Stadt Rheine angefordert. Diese Anfrage sei sehr kritisch zu sehen, da die Stadt Rheine hier auf die Einplanung der Maßnahme durch das Land angewiesen sei. Die Anfrage gefährde seines Erachtens zudem die Glaubwürdigkeit der Stadt Rheine.

 

Herr Hagemeier merkt an, dass die Radstation immer völlig überfüllt sei.

Außerdem stellt er fest, dass im Bahnhofsumfeld regelmäßig eine Menge Fahrräder geparkt würden.

Seines Erachtens sei eine zweite Radstation dringend erforderlich und müsste sogar noch größer geplant werden.