Sitzung: 08.02.2007 Integrationsrat
Herr Wietkamp
berichtet umfassend über die Bleiberechtsregelung auf der Grundlage des
Erlasses des Innenministers NRW vom 16. Dezember 2006.
Der Bericht ist der
Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.
Auf Wunsch des
Vorsitzenden berichtet Herr Kreisel vom CV-Migrationsdienst über die ersten
praktischen Erfahrungen mit der Bleiberechtsregelung. Anhand einzelner
Beispiele wird verdeutlicht, dass der Erlass offenbar zahlreiche Regelungen
enthält, die ein Bleiberecht erschweren.
Nach einer kurzen
Aussprache folgt der Integrationsrat mehrheitlich der Empfehlung von Herrn
Berardis, einen Arbeitskreis zu bilden. Dieser erhält den Auftrag, die
Schwachstellen und Unzulänglichkeiten der jetzigen Regelung zu ermitteln. Gegebenenfalls
soll anschließend eine entsprechende Resolution an den Innenminister NRW initiiert
werden.
Folgend Personen
bzw. Gruppen erklären ihre Bereitschaft zur Mitwirkung innerhalb des
Arbeitskreises:
Ø
Herr
Berardis
Ø
Herr
Kassem
Ø
Herr
Kreisel
Ø
Frau
Maul
Ø
Herr
Nuran
Ø
Bleiberechtsinitiative
des Stadtjugendrings (Ansprechpartner: Herr Hüske)
Ø
Herr
Thanabalasundaram
Ø
Herr
Theismann
Vorgeschlagen wird
ferner, Vertreter der Bleiberechtsinitiative Steinfurt einzubinden.
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