Herr Wietkamp berichtet umfassend über die Bleiberechtsregelung auf der Grundlage des Erlasses des Innenministers NRW vom 16. Dezember 2006.

 

Der Bericht ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.

 

Auf Wunsch des Vorsitzenden berichtet Herr Kreisel vom CV-Migrationsdienst über die ersten praktischen Erfahrungen mit der Bleiberechtsregelung. Anhand einzelner Beispiele wird verdeutlicht, dass der Erlass offenbar zahlreiche Regelungen enthält, die ein Bleiberecht erschweren.

 

Nach einer kurzen Aussprache folgt der Integrationsrat mehrheitlich der Empfehlung von Herrn Berardis, einen Arbeitskreis zu bilden. Dieser erhält den Auftrag, die Schwachstellen und Unzulänglichkeiten der jetzigen Regelung zu ermitteln. Gegebenenfalls soll anschließend eine entsprechende Resolution an den Innenminister NRW initiiert werden.

 

Folgend Personen bzw. Gruppen erklären ihre Bereitschaft zur Mitwirkung innerhalb des Arbeitskreises:

 

Ø               Herr Berardis

Ø               Herr Kassem

Ø               Herr Kreisel

Ø               Frau Maul

Ø               Herr Nuran

Ø               Bleiberechtsinitiative des Stadtjugendrings (Ansprechpartner: Herr Hüske)

Ø               Herr Thanabalasundaram

Ø               Herr Theismann

 

Vorgeschlagen wird ferner, Vertreter der Bleiberechtsinitiative Steinfurt einzubinden.


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