I/B/1890
Beschluss:
II. Bestätigung der Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses
"Planung
und Umwelt"
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den während der Beteiligungen gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen zur Kenntnis und bestätigt diese.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
III. Änderungsbeschluss
gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB
Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird festgestellt, dass
a) durch die Verschiebung der Baugrenze auf dem Flurstück 1363 (Grundstück Homeyerstraße 8) und die Einplanung eines Leitungsrechtes zugunsten der Leitungsträger auf dem Flurstück 109 (Mühlenstraße 75, ehemalige Jugendherberge) die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,
b) die betroffene Öffentlichkeit der o.g.
Änderung zugestimmt hat,
sowie
c) die Interessen anderweitiger Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange durch diese Änderung nicht berührt werden.
Der Rat der Stadt Rheine beschließt die unter Punkt a) beschriebene Änderung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung nach den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeit) und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange).
Abstimmungsergebnis: einstimmig
IV. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß der §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW S. 498)
wird die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 a, Kennwort: "Westliche Innenstadt", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig