Beratungsergebnis: geändert beschlossen

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Herr Kuhlmann empfiehlt, den Beschluss um einen Punkt zu ergänzen.

 

Er zeigt die Problematik auf, die sich im Falle der Grundräumung des Salinenkanals, bezüglich der Zwischenlagerung des anfallenden Schlamms, ergeben werde. Er teilt mit, dass es in diesem Bereich eine städtische Fläche gebe, die für das Trocknen des Schlamms genutzt werden könne. Diese Fläche sei allerdings langfristig verpachtet und werde von dem Pächter für sein Damwild genutzt.

 

Da hier offensichtlich ein Nutzungskonflikt entstehe und die Problematik noch nicht endgültig gelöst sei, schlägt Herr Kuhlmann vor, den Beschlussvorschlag um einen Punkt wie folgt zu erweitern:

 

4.      Zwischen der Verwaltung und dem Pächter der Fläche ist eine einvernehmliche Lösung zur Problematik der dortigen Damwildhaltung für den betroffenen Zeitraum zu suchen.

 

Herr Hagemeier teilt mit, dass die CDU-Fraktion mit dieser Lösung einverstanden sei. Er bittet allerdings um Information zum späteren Zeitpunkt, wie mit dem Schlamm endgültig umgegangen werde.

 

Herr Dr. Köller erläutert das Verfahren der Schlammverarbeitung. Der Schlamm werde analysiert. Dann werde man sehen, ob Belastungen vorhanden seien. Im Moment gehe man nur von mechanischen Belastungen, wie Glasscherben

etc., aus. Nach der Beseitigung der mechanischen Belastungen und Trocknung solle der Schlamm der landbaulichen Verwertung zugeführt werden.

 

Herr von Wanrooy fragt an, ob zusätzliche Kosten aufgrund der Problematik des Damwildes entstehen werden.

 

Herr Kuhlmann erklärt, dass durch die Zwischenlagerung auf diesem Grundstück entsprechende Dämme angelegt werden müssten. Die Alternative dafür würde allerdings darin bestehen, den Schlamm abzufahren, wodurch auch hier zusätzliche Kosten entstehen würden. Die Nutzung der Damwildfläche sei in diesem Fall die kostengünstigere Variante.

 

Herr Brauer lässt über den ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

 


Beschluss:

 

1.      Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Grundräumung des Salinenkanals zur Kenntnis.

2.      Der Bauausschuss beschließt die Grundräumung in einem Durchgang und beantragt im Rat die erforderlichen Finanzmittel für 2013 bis 2015 mit einer Ermächtigungsgrundlage, damit eine Beauftragung rechtzeitig in 2013 erfolgen kann.

3.      Der Bauausschuss weist alle Kleingärtner, die am Salinenkanal Gärten gepachtet haben, darauf hin, dass die Einbauten aus dem Salinenkanal zurück zu bauen sind und die Böschung sowie ein Streifen von bis zu 1 m Breite, mindestens jedoch 0,5 m Breite entlang der ursprünglichen Böschungsoberkante dauerhaft von Nutzungen und Einbauten frei gehalten werden müssen.

 

4.      Zwischen der Verwaltung und dem Pächter der Fläche ist eine einvernehmliche Lösung zur Problematik der dortigen Damwildhaltung für den betroffenen Zeitraum zu suchen.

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig