Beratungsergebnis: geändert beschlossen

I/A/2505

 

Frau Dr. Kordfelder bezieht sich auf die Vorlage und weist auf den Referentenentwurf zur neuen Gemeindeordnung hin, der eine Stärkung der Stellung der Hauptverwaltungsbeamten vorsehe. Es werde erwartet, dass die neue Gemeindeordnung bis zur Sommerpause in Kraft trete. Vor diesem Hintergrund könne man sich den Konflikt bei einer Beanstandung des o. g. Ratsbeschlusses sparen, wenn zu erwarten sei, dass aufgrund der neuen Gemeindeordnung ohnehin die Hauptsatzungsregelung über dienstrechtliche Entscheidungen nochmals den neuen gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden müsse.

Auf der Fraktionsvorsitzendenebene sei versucht worden, eine Einigung dahingehend zu erzielen, dass die Bürgermeisterin nicht verpflichtet sei, den Ratsbeschluss vom 12. Dezember 2006 über die 7. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Rheine bis zum Inkrafttreten der anstehenden Änderung der Gemeindeordnung auszuführen. Hierüber erwarte sie in der heutigen Ratssitzung einen entsprechenden Beschluss.

Über das Verfahren für die in der Zwischenzeit anstehenden dienstrechtlichen Entscheidungen sei eine Vereinbarung getroffen worden, die vor der Ratssitzung von der Bürgermeisterin und den Fraktionsvorsitzenden mit Ausnahme von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterzeichnet worden sei.

 

Herr Ortel sieht dieses Verfahren als sehr problematisch an. Seine Fraktion stelle sich die Frage, warum der Bürgermeisterin durch Beschluss bestätigt werden müsse, dass sie die 7. Änderungssatzung bis zum Inkrafttreten der zu ändernden Gemeindeordnung nicht ausführen müsse. Was halte den Rat davon ab, den Beschluss über die 7. Änderungssatzung einfach zurückzuziehen.

 

Herr Niehues führt aus, dass auch die CDU-Fraktion keinen Sinn darin sehe, bei gegensätzlichen Rechtspositionen einen Konflikt herbeizuführen, der am Ende vor dem Verwaltungsgericht ende. Diesen Kompromiss hätte man jedoch schon im Herbst letzten Jahres erzielen können, denn zu diesem Zeitpunkt habe die CDU-Fraktion schon angeboten, auf der Basis der derzeitigen Hauptsatzung der Stadt Rheine eine Übergangslösung zu finden. Hierzu seien aber die übrigen Fraktionen und die Verwaltung nicht bereit gewesen.

Die CDU-Fraktion sei bereit, den Beschluss zu fassen, wonach die Bürgermeisterin nicht verpflichtet sei, den Beschluss über die 7. Änderungssatzung vor Inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung durchzuführen. Gleichzeitig erwarte er aber von der Bürgermeisterin, dass sie die Beanstandung zurücknehme und zusage, dass sie die Rechtswirksamkeit des derzeitigen § 18 der Hauptsatzung bis zur Neuregelung nicht mehr infrage stelle.

 

Frau Dr. Kordfelder erinnert daran, dass man sich in den Vorgesprächen darauf geeinigt habe, dass sie in der heutigen Sitzung die Vorlage über die Beanstandung des Ratsbeschlusses zurückziehe und diese ggf. nach Inkrafttreten der zu erwartenden Änderung der Gemeindeordnung ggf. anpassen werde. Das bedeute allerdings nicht, dass sie ihre bisherige Rechtsposition bezogen auf die Beanstandung der 7. Änderungssatzung aufgebe. Vielmehr könne man sagen, dass das Beanstandungsverfahren zurzeit ausgesetzt sei.

 

Des Weiteren weist Frau Dr. Kordfelder darauf hin, dass in der vor der Sitzung unterzeichneten Vereinbarung Zuständigkeits- und Verfahrensregelungen für dienstrechtliche Entscheidungen bei Führungskräften in Bezug auf den derzeitigen § 18 der Hauptsatzung festgelegt worden seien, woran sie sich gebunden fühle.

 

Nach kurzer Diskussion, an der sich Herr Ortel, Frau Dr. Kordfelder und Herr Wilp beteiligen, zieht die Bürgermeisterin die Vorlage für die heutige Ratssitzung zurück, um sie ggf. nach Inkrafttreten der geänderten Gemeindeordnung anzupassen.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine erklärt, dass die Bürgermeisterin nicht verpflichtet ist, den Ratsbeschluss vom 12.12.06 über die 7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Rheine bis zum Inkrafttreten der anstehenden Änderung der Gemeindenordnung auszuführen.


Abstimmungsergebnis:           37 Ja-Stimmen

                                               4 Nein-Stimmen