Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

0:32:06

 

 

Herr Schröer verliest die Eingabe (Eingabe 4.2) der Anwohner im Bereich Marktstraße.

Er sehe den Inhalt des Schreibens so, dass die Unterzeichner dem Inhalt der Vorlage zustimmen aber keine weiteren Maßnahmen darüber hinaus wünschen.

Eine ordnungsgemäße Überwachung durch die Verwaltung sei gefordert worden.

 

Herr Hagemeier schließt sich den Ausführungen von Herrn Schröer an. Er weist darauf hin, dass die Ersatzanpflanzungen im Innenstadtbereich durch die Verwaltung überwacht werden sollen.

 

Herr Weßling spricht sich für eine Überwachung der Bäume während der Bauphase aus. So könne Schädigungen vorgebeugt werden.

 

 

 


Beschluss:

 

 

Der Bauausschuss beschließt, dem Antrag auf Ausnahme von der Baumschutzsatzung der Stadt Rheine vom 21.09.2012 für die Entfernung von zwei Linden auf dem Grundstück Marktstraße 24 nur teilweise statt zu geben.

1.      Eine Fällgenehmigung soll erteilt werden für eine vor drei Jahren gekappte Linde mit einem Stammumfang von ca. 150 cm. Diese Linde kann bei Umsetzung des auf dem direkt angrenzenden Grundstück Marktstraße 20 vorgesehenen Neubau eines viergeschossigen Wohn- und Geschäftshauses nicht erhalten werden, da der Baukörper zu nah an den Baum heran reichen wird.

2.      Für die etwa 3-4 m weiter nördlich der gekappten „Kopf-Linde“ stehende, großkronige Linde mit einem Stammumfang von ca. 170 cm wird die beantragte Fällgenehmigung abgelehnt. Dieser Baum ist weiterhin zu erhalten. Um Beeinträchtigungen der umliegenden Gebäude und Freiflächen durch Lichtentzug, Laubfall oder andere Emissionen der Linde zu vermindern, soll  eine fachgerechte Kroneneinkürzung im Fein- und Schwachastbereich entsprechend konkreter Vorgaben und Auflagen genehmigt werden. 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig