Beratungsergebnis: geändert beschlossen

I/A/3400

 

Nachdem Herr Tewes auf die Vorlage verwiesen hat, erläutert Frau Dr. Kordfelder, dass es auch in dieser Angelegenheit Vorgespräche gegeben habe, um einen Konsens zu finden. Die CDU-Fraktion habe heute Morgen mitgeteilt, dass sich SPD, Grüne, FDP und CDU auf eine Reduzierung des Grundbetrages von 500,00 € auf 400,00 € ab Januar 2007 verständigt hätten.

 

Herr Niehues führt aus, dass die CDU-Fraktion über den Antrag der Fraktion Sozial Liberal sehr überrascht gewesen sei, denn alle Fraktionen hätten sich schon seit dem Herbst letzten Jahres im Gespräch miteinander befunden, um eine Lösung zu finden, nach der die durch die Neubildung der Fraktion Sozial Liberal verursachten höheren Kosten wieder aufgefangen werden könnten. Für alle Fraktionen sei es eine Selbstverständlichkeit gewesen, im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ein Zeichen zu setzen, um auch bei sich selbst zu sparen.

 

Die Ansprüche, die die Fraktionen bisher gegenüber der Stadt geltend gemacht hätten, lägen weit unterhalb vergleichbarer Kommunen. In Rheine hätten die Fraktionen keine hauptamtlichen Mitarbeiter, keine eigenen Fraktionsräume im Rathaus oder von der Stadt bereitgestellte Mitarbeiter für die Fraktionsarbeit, was andernorts nicht unüblich sei. Insofern seien die Zuwendungen an die Fraktionen ein Minimum für eine ordnungsgemäße Fraktionsarbeit.

 

Die CDU-Fraktion habe für den Antrag der Fraktion Sozial Liberal kein Verständnis, weil sie die Verursacherin für die Mehrkosten sei. Dabei habe diese Fraktion nicht einmal sachkundige Bürger und damit kaum Fixkosten, weil sie ihre Fraktionssitzungen im Gegensatz zu den größeren Fraktionen im Wohnzimmer abhalten könne. Dieses müsste eigentlich auch bei der Festsetzung des Auslagenersatzes berücksichtigt werden, indem der Sockelbetrag je nach Größe der Fraktion differenziert werden müsste.

 

Die CDU-Fraktion werde jedenfalls dem Antrag der Fraktion Sozial Liberal nicht zustimmen und auch keinem anderen Antrag, der den personenbezogenen Betrag reduziere, denn dieses habe in erster Linie negative Auswirkungen für die größeren Fraktionen. Aus diesem Grunde sei mit den übrigen Fraktionen ein Konsens gefunden worden, sodass er heute vorschlage, den Grundbetrag ab 1. Januar 2007 rückwirkend um 100,00 € zu reduzieren, was eine jährliche Einsparung von 6.000,00 € bedeute.

 

Herr Ortel erinnert daran, dass in der Strategie- und Finanzkommission von allen Fraktionen die Forderung vertreten worden sei, dass im Rahmen der Haushaltskonsolidierung Sparsamkeit geboten sei. Der von Herrn Niehues vorgetragene Vorschlag decke sich nicht mit dem Einsparziel aus der Strategie- und Finanzkommission. Daher habe seine Fraktion einen weitergehenden Antrag gestellt, und zwar die Reduzierung des Grundbetrages um 100,00 € und darüber hinaus die Reduzierung des personenbezogenen Betrages um 15,00 €, was ein Einsparvolumen von 13.920,00 € jährlich zur Folge hätte.

 

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehe grundsätzliche Bedenken darin, dass die großen Fraktionen nur eine lineare Kürzung des Grundbetrages fordern würden, wodurch die kleineren Fraktionen überproportional benachteiligt würden. Seine Fraktion habe die Befürchtung, dass auch künftig, wenn es um Reduzierungen der Fraktionsgeschäftskosten gehe, immer nur der Sockelbetrag geändert werde, sodass in den kleineren Fraktionen dann eine geordnete Fraktionsarbeit nicht mehr möglich sei. Insofern halte er den soeben von ihm vorgetragenen Antrag aufrecht, auch wenn er zurzeit die Fraktionen stärker treffe als der von Herrn Niehues gestellte Antrag.

 

Herr Thum erinnert daran, dass die Fraktionen sich vor Jahren auf die bestehende Regelung (Grundbetrag plus personenbezogenen Betrag) geeinigt hätten, weil den Fraktionen im Rathaus keine Geschäftsräume zur Verfügung gestellt worden seien. Durch diese Regelung seien alle Fraktionen in die Lage versetzt worden, sich entsprechende Räume anzumieten. In anderen vergleichbaren Städten würden noch höhere Zahlungen an Fraktionen geleistet, obwohl sie Fraktionsgeschäftsräume im Rathaus vorhalten würden. Die SPD-Fraktion sei jedenfalls bereit, Einsparungen auch beim Auslagenersatz für die Fraktionen vorzunehmen. Insofern werde sie dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen. Er warne jedoch im Sinne einer ordnungsgemäßen Fraktionsarbeit davor, in den nächsten Jahren weitere Kürzungen durchzuführen.

 

Nach einer kontroversen Diskussion über die Auswirkungen der Kürzung des Grundbetrages bzw. des personenbezogenen Betrages für die kleinen bzw. großen Fraktionen, an der sich die Herren Niehues, Holtel und Ortel beteiligen, lässt Frau Dr. Kordfelder zunächst über den weitergehenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abstimmen, der mit 4 Ja-Stimmen und 4 Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt wird.

 

Anschließend lässt Frau Dr. Kordfelder über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion abstimmen, der bei 2 Gegenstimmen und 6 Stimmenthaltungen mehrheitlich angenommen wird.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die folgende 8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Rheine:

 

 

8. Änderungssatzung

zur Hauptsatzung der Stadt Rheine

vom _____________

 

Aufgrund der §§ 7 Abs. 3 Satz 1 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV NW S. 498), hat der Rat der Stadt Rheine mit Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder in seiner Sitzung am 6. Februar 2007 die folgende 8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Rheine vom 15. Dezember 1997 beschlossen:

 

§ 17

 

Fraktionen, Fraktionsvorsitzendenkollegium

 

2.     Den Fraktionen wird ein Auslagenersatz gewährt, und zwar monatlich:

 

a)    ein Grundbetrag von 400,00 €, ferner

 

b)    ein weiterer Betrag von 50,00 € je Fraktionsmitglied (Ratsmitglied).

 

Über die Verwendung dieses Auslagenersatzes ist ein Nachweis in einfacher Form zu führen, der von der bzw. dem Fraktionsvorsitzenden nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres unmittelbar der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister zuzuleiten ist.

 

 

§ 19

 

Inkrafttreten

 

Diese 8. Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:           34 Ja-Stimmen

                                                2 Nein-Stimmen

                                                6 Stimmenthaltungen