Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

00:41:00

 

Frau Rick fragt an, ob man im Rahmen von Tariferhöhung sich im § 4 der Anlage 1 Zuschüsse/Finanzierung auf die 97% oder auf die Maximalsumme 84.000,00 € beziehe.

Hierzu ergänzt Herr Gausmann, dass die maximale Fördersumme in Höhe von 84.000,00€ entscheidend sei. Es werden 97% der Personalkosten übernommen, maximal jedoch 84.000,00 €.

 

Herr Börger äußert, dass seine Fraktion gegen alle Punkte sei, außer dem Punkt Betriebskostenzuschuss. Weiterhin sprechen sie sich dafür aus, dass das Objekt an der Wadelheimer Chausee nicht mietfrei zur Verfügung gestellt wird. Zur Miethöhe äußert Herr Börger sich nicht.

 

Frau Leskow fragt an, ob der Zuschuss (Seite 4 der Vorlage „Erläuterungen“) im Vergleich zum Stadtjugendring sich eher auf die Quadratmeter oder auf die Fördersumme beziehe. Weiterhin fragt Frau Leskow, ob man zum Punkt Wirksamkeitsdialog (§ 5 Vertrag 2005) zusätzliche Informationen bekomme.

 

Herr Neumann erläutert zu beiden Punkten von Frau Leskow, dass sowohl der Stadtjugendring als auch der Jugend- und Familiendienst jeweils die Mietobjekte kostenfrei zur Verfügung gestellt bekommen. Beim Stadtjugendring sei es so, dass er von der Stadt Rheine einen Mietzuschuss bekomme, diesen dann aber wieder an die Stadt zurückzahle. Beim Jugend- und Familiendienst wird der Mietkostenanteil intern verrechnet. Die interne Verrechnung ist auf den Vertrag von 1989 zurückzuführen, daher würde der Mietanteil hier nicht auftauchen.

Der Wirksamkeitsdialog und der Verwendungsnachweis gehören hier zusammen. Mit dem Verwendungsnachweis legt der Verein einen Bericht über die Aktivitäten vor, der zurzeit als Wirksamkeitsdialog betrachtet wird, bis mit allen anderen Vereinen eine einheitliche Lösung gefunden worden ist.

 

Herr Fühner regt an, auf Grundlage des vorgelegten Vertrages, der Vorlage zuzustimmen, mit der Bitte an die Verwaltung die folgenden redaktionellen Veränderungen in dem neunen Vertrag einzuarbeiten:

  • § 2 Absatz 2; Ergänzung des Satzes um den Inhalt in der Klammer …..Schaffung eines Bildungsangebotes für Jugendliche und junge Erwachsene (Kinder und Familien).
  • § 2 erster Spiegelstrich deckt sich mit § 5 erster Satz. (Dieses sollte inhaltlich aufeinander abgestimmt werden und die Frage bezgl. der gemeinsamen Abstimmung über die Inhalte der Arbeit genau benannt werden).
  • § 3 sollte um dem Inhalt in der Klammer umbenannt werden (Qualifikation des eingesetzten Personals)
  • § 3 erster Satz …., für die Erledigung der im § 23 … um den Inhalt in der Klammer ersetzen (§ 2). Der § 23 existiert nicht.
  • § 4, 1. Satz, Konkretisierung dahingehend, dass die Hausnummer des Gebäudes in der Wadelheimer Chaussee benannt wird.
  • § 4 Punkt 5 erster Spiegelstrich; den Inhalt der Klammer (vormals BAT IV a) streichen und die Einstufung nach SuE TVöD konkretisieren.
  • § 4 letzter Absatz (Haushaltsvorbehalt), rechtliche Überprüfung durch die Verwaltung, ob man es so handhaben darf.
  • § 5 1. Satz deckt sich mit dem Inhalt des § 2 (dies sollte Inhaltlich zusammengefasst werden).

 

Herr Gausmann ergänzt zu § 4 (Haushaltsvorbehalt), dass es einen Grundsatzbeschluss des Haupt- und Finanzausschuss und des Rates gäbe, der besagt, dass wegfallende Landesmittel nicht durch Haushaltsmittel zu kompensieren seien. Daher sei dieser Passus auch bei allen anderen Verträgen, die mit freien Trägern geschlossen werden, enthalten. Es soll deutlich machen, dass die Stadt Rheine beim Wegfall von Landemitteln, die Kosten nicht übernehmen werde.

 

Ohne weitere Wortmeldungen ergeht folgender Beschluss.

 

 


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Vertrag mit den Jugend- und Familiendienst ab dem Haushaltsjahr 2013 auf der Basis des als Anlage beigefügten Vertragsentwurfs neu zu vereinbaren.

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig