Sitzung: 08.02.2007 Integrationsrat
Herr Hermes verliest
einen Sachstandsbericht des zuständigen Fachbereiches.
Der Bericht trägt
folgenden Wortlaut:
„Seit der Einführung
der Annäherungsbeurkundung sind in Rheine in 45 Fällen solche Beurkundungen
erfolgt. In inzwischen 16 Fällen konnte die Annäherungsbeurkundung nachträglich
in eine reguläre Beurkundung durch das zuständige Amtsgericht Münster
umgewandelt werden, weil von den Eltern anerkennungsfähige Identitätsnachweise
(in der Regel Pässe) vorgelegt wurden.
Nach einer optischen
Änderung der ausgestellten Urkunden ab dem III. Quartal 2006 (durch
Softwareupdate) sind dem Standesamt keine Probleme beim Vorlegen der Urkunden
z.B. beim Versorgungsamt oder bei den Krankenkassen, Kindergeldkassen, bekannt
geworden.
Eine Änderung der
Rechtslage ist nicht zu erwarten und kann auch durch lokale politische
Entscheidungen nicht herbeigeführt werden“.
In der sich
anschließenden Aussprache wird Handlungsbedarf dahingehend erkannt,
festzustellen, inwieweit die angesprochenen Probleme beim Vorlegen der Urkunden
bei Krankenkassen, Kindergeldkassen usw. auch in den Fällen ausgeräumt sind, in
denen das Standesamt Rheine die Beurkundung vorgenommen hat, die Kinder jedoch
nicht in Rheine wohnhaft sind.
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