Herr Hermes verliest einen Sachstandsbericht des zuständigen Fachbereiches.

 

Der Bericht trägt folgenden Wortlaut:

 

„Seit der Einführung der Annäherungsbeurkundung sind in Rheine in 45 Fällen solche Beurkundungen erfolgt. In inzwischen 16 Fällen konnte die Annäherungsbeurkundung nachträglich in eine reguläre Beurkundung durch das zuständige Amtsgericht Münster umgewandelt werden, weil von den Eltern anerkennungsfähige Identitätsnachweise (in der Regel Pässe) vorgelegt wurden.

 

Nach einer optischen Änderung der ausgestellten Urkunden ab dem III. Quartal 2006 (durch Softwareupdate) sind dem Standesamt keine Probleme beim Vorlegen der Urkunden z.B. beim Versorgungsamt oder bei den Krankenkassen, Kindergeldkassen, bekannt geworden.

 

Eine Änderung der Rechtslage ist nicht zu erwarten und kann auch durch lokale politische Entscheidungen nicht herbeigeführt werden“.

 

In der sich anschließenden Aussprache wird Handlungsbedarf dahingehend erkannt, festzustellen, inwieweit die angesprochenen Probleme beim Vorlegen der Urkunden bei Krankenkassen, Kindergeldkassen usw. auch in den Fällen ausgeräumt sind, in denen das Standesamt Rheine die Beurkundung vorgenommen hat, die Kinder jedoch nicht in Rheine wohnhaft sind.


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