I/B/2720

 

Werner Broer, Akarzienstraße 24

 

Ist es möglich eine Ausnahme von der Baumschutzsatzung zu machen, um den Bürgern eine gefahrenlose Nutzung der Straße zu gewährleisten.

 

Herr Schröer antwortet, dass die Baumschutzsatzung eine Möglichkeit zur Baumfällung vorsehe, der Bauausschuss auf Grund der Gutachten jedoch für den Erhalt der Bäume gestimmt habe.

 

Josef Beckonert, Akarzienstraße 17

 

Sind die Bäume während der Baumaßnahme an der Akarzienstraße beschädigt worden?

 

Herr Schröer verneint dies. Die Bäume wurden alle mit einem Erhaltungsgebot versehen. Nur durch eine Änderung des Bebauungsplanes könnten die Bäume an der Straße gefällt werden.

 

 

Werner Broer, Akarzienstraße 24

 

Herr Broer erkundigt sich nach der rechtlichen Situation. Sollte ein Fußgänger oder Autofahrer beim benutzen der Straße durch einen herabfallenden Ast zu Schaden kommen, wer müsste dann den Schaden tragen?

 

Herr Schröer antwortet, dass Eigentum auch immer eine Verpflichtung darstelle. Der Eigentümer müsse regelmäßige Baumpflegemaßnahmen durchführen. Wie die genaue Rechtslage aussehe müsse vom Rechtsamt geprüft werden.