Beratungsergebnis: geändert beschlossen

 IIB2020

 

Herr Dewenter weist darauf hin, dass die heutige Beratung auf der Grundlage der Vorlage Nr. 021/07 erfolge. Diese Vorlage war Gegenstand der Tagesordnung der letzten Sitzung vom 17. Januar 2007. In dieser Sitzung sei kein Beschluss gefasst worden, weil seitens des Ausschusses dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht gefolgt werden konnte, eine Zustimmung zur Errichtung eines Gebäudes zum Unterstellen von Einkaufswagen zu erteilen. Wie zwischenzeitlich vom Wohnungsverein in einem Schreiben informiert worden sei, gebe es eine Absprache zwischen der Verwaltung und dem Investor, die den Bau dieses Häuschens beinhalte. Diese Information sei auch seitens der Verwaltung an die Politik weitergegeben, aber wohl nicht verarbeitet worden. Das Bauvorhaben für den Einkaufswagenunterstand könne erst nach beschlossener Änderung des Bebauungsplanes vollzogen werden. Da die Eröffnung des neuen Zentrums im März dieses Jahres vorgesehen sei, sei es dringend erforderlich, einen tragfähigen Kompromiss zu finden.

 

Herr Schröer führt anhand von per Beamer gezeigten Plänen aus, dass die Verwaltung ein massives Bauwerk mit einer Grundfläche von 5 mal 5 Metern, gedeckt mit einem Schleppdach als Unterstellmöglichkeit für die Einkaufswagen in der Mitte des Platzes favorisiere.

 

Herr Dewenter erklärt, dass er die Ansicht der Verwaltung teile.

 

Herr Kotte macht deutlich, dass die Zustimmung zum Bau des Unterstandes davon abhängig gemacht werden sollte, dass die Parzelle seitens des Investors gekauft werde und dass die Nutzung des Gebäudes eindeutig festgelegt werden müsse.

 

Herr Löcken schlägt vor, den Standort des Häuschens näher beim Gebäude vorzusehen. Aus seiner Sicht sei eine Gestaltung als „Glashaus“ ebenso gut geeignet.

 

Herr Niehues führt aus, dass der Standort des kleinen Gebäudes näher in Richtung des Gebäudes verlegt werden sollte, spricht sich aber gegen ein „Glashaus“ aus.

 

Herr Niehoff erklärt für die Fraktion der F.D.P., dass diese ebenfalls ein Gebäude in massiver Bauweise möglichst nahe an dem Gebäude des Supermarktes favorisiere.

 

Herr Grawe schließt sich dieser Meinung ebenfalls an.

 

Herr Dr. Janning macht deutlich, dass die Informationen zum Unterstand für die Einkaufswagen bereits im Vorfeld bekannt gewesen seien. Insofern sei der Vorschlag für die Planänderung nicht überraschend gekommen.

Die Diskussion in der heutigen Sitzung solle sich auf die jetzt anstehende Entscheidung zum Standort der Unterstellmöglichkeit für die Einkaufswagen und über deren Bauausführung beschränken.

 

Herr Dewenter fasst zusammen, dass die Mehrheit der Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses ein Gebäude in massiver Bauweise möglichst nahe am Supermarktgebäude befürworte.

 

Er lässt über den vonseiten der CDU-Fraktion formulierten Antrag abstimmen, das Gebäude zum Unterstellen der Einkaufswagen in massiver Bauweise nahe dem Supermarktgebäude zu errichten. Die Fläche für das Gebäude sei vom Investor zu erwerben und im Vertrag sei die Nutzung des Gebäudes zu festzulegen. Das Bebauungsplanverfahren solle wieder eingeleitet werden.

 

Abstimmungsergebnis: bei 1 Gegenstimme mehrheitlich angenommen

 

 

Herr Dewenter erläutert, dass der Pylon als Werbeträger in der zuletzt vorgelegten Planung auf der Ecke Breite Straße/Darbrookstraße eingezeichnet sei.  Dieser Standort scheide wohl aus, da sich die Fläche im Sichtdreieck befinde. Fraglich sei, ob überhaupt die Errichtung eines solchen Pylons gewollt sei.

 

Herr Niehues erklärt, dass aus seiner Sicht für dieses Stadtteileinkaufszentrum ein Pylon, gleich welcher Bauweise, nicht nötig sei. Die Werbetafeln könnten ebenso gut am Gebäude angebracht werden.

 

Herr Verlage äußert die Ansicht, dass ein solcher Pylon den guten Gesamteindruck des Platzes stören würde.

 

Herr Löcken erklärt, dass die SPD-Fraktion einen Pylon in der vorgeschlagenen Höhe ablehne. Vorstellbar sei für ihn eine direkt an der Breiten Straße aufgestellte Werbesäule mit einer Höhe von etwa 3 bis 4 Metern.

 

Herr Grawe macht deutlich, dass die Fraktion der Grünen die Aufstellung eines Werbepylons ablehne. Eine Anbringung von Werbetafeln direkt am Gebäude sei ausreichend.

 

Herr Dr. Janning führt aus, dass im Erschließungsvertrag die Anbringung von Werbung grundsätzlich erlaubt worden sei. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sei die Art der Werbung noch nicht konkretisierbar gewesen. Er verweist auf den funktionalen Zusammenhang zwischen der Aufstellung eines Werbepylons sowie der Anbringung von Werbung an der Gebäudefassade. Herr Dr. Janning erläutert, dass er Rücksprache mit Herrn Dr. Kratzsch genommen habe, der die Verhandlungen bezüglich der Werbeanbringung mit dem Investor geführt habe. Ausgehend von der Annahme, dass es sich hier um ein Grundversorgungszentrum nach dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept handele, was durchaus durch einen Pylon betont werden solle. Im Gegenzug könne dann die Werbung am Gebäude zurückhaltender gestaltet werden. Es sei richtig, dass die Details dieses Pylons nicht so intensiv kommuniziert worden seien. Wenn der Wohnungsverein aber jetzt auf die Aufstellung des Werbepylons verzichte, so sei das auch in Ordnung; festzuhalten sei aber, dass im Erschließungsvertrag die Werbung auf dem öffentlichen Platz dem Grunde nach vereinbart worden sei. Wenn der Ausschuss nun die Ansicht vertrete, dass die Anbringung von Werbetafeln an der Fassade ausreichend sei, so sei in Kauf zu nehmen, dass diese Werbung dort relativ große Flächen in Anspruch nehmen werde.

 

Herr Dewenter bittet um Abstimmung über den Antrag, die Aufstellung des Pylons abzulehnen:

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 4 Enthaltungen

 

Es folgt die Abstimmung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes entsprechend der Vorlage:

 

I.       Änderungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan Nr. 288, Kennwort: "Zentrum Dutum/Dorenkamp", der Stadt Rheine im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung wird gebildet durch die Flurstücke 12 tlw., 13 tlw., 15 tlw., 502 tlw. (Darbrookstraße) und 520 tlw. Die Flurstücksbezeichnungen beziehen sich auf die Flur 113, der Gemarkung Rheine-Stadt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Durch diese Änderung des Bauleitplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Zudem wird die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet. Außerdem bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) und europäische Vogelschutzgebiete).

 

Da die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind, wird in diesem vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB) von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange) abgesehen.

Zudem wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Einholung von Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

III.    Offenlegungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 288, Kennwort:"Zentrum Dutum/Dorenkamp", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig