Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

IA3399

 

Herr Löcken verweist auf einen Schreibfehler in der Begründung zum Bebauungsplan. Auf Seite 2 sei unter Punkt 4 – „Übergeordnete Vorgaben“ im 3. Absatz von einer Änderung des Flächennutzungsplanes die Rede. Richtig müsse es heißen „Bebauungsplanänderung“.

 

Seitens der Verwaltung wird eine Berichtigung vor Umsetzung des Offenlegungsbeschlusses zugesagt.


I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1       Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

2       Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-

lange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

2.1    Kreis Steinfurt, Der Landrat, Planungsamt

          Stellungnahme vom 9. Januar 2007

 

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

 

Vonseiten des Kreises Steinfurt, Der Landrat, Planungsamt, werden Hinweise gegeben, die nunmehr im Umweltbericht zu dieser Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt werden (vgl. Kapitel 6 der Begründung).

 

Es muss angemerkt werden, dass es sich bei dieser Flächennutzungsplanänderung lediglich um die Umwandlung von gewerblicher Baufläche in eine Sonderbaufläche handelt und der Bedarf bzw. die Prüfung von Alternativflächen bereits im entsprechenden Nutzungsplanverfahren dargelegt wurde.

 

Die bisher unbebauten – im Flächennutzungsplan dargestellten – Bauflächen sind durch die Realisierung des Gewerbegebietes Mesum-Süd vorgeprägt. Die Auswirkungen des bereits realisierten G- bzw. SO-Gebietes in der Größe von insgesamt 6 ha werden durch diese Umwandlung bzw. sinnvolle Arrondierung und den Abschluss des Gebietes nur geringfügig verändert, bzw. negative Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

 

Insofern wird den Anregungen des Kreises Steinfurt, Der Landrat, Planungsamt, nicht gefolgt.

 

2.2    Staatliches Umweltamt Münster, 48045 Münster

          Stellungnahme vom 22. Dezember 2006

 

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

 

Vonseiten des Staatlichen Umweltamtes Münster, 48045 Münster, wird auf den Abstandserlass hingewiesen, der einen Abstand von 100 m zur nächstgelegenen Wohnbebauung vorsieht. Es wird angeregt, den Standort der Reparaturwerkstätten im östlichen Planbereich festzuschreiben.

 

Es ist richtig, dass das hier projektierte Autohaus beabsichtigt, an diesem Standort auch eine Kraftfahrzeugwerkstatt sowie den Kraftfahrzeughandel ergänzende Dienstleistungen (z. B. Waschstraße) einzurichten. Je nach Lage der Werkstatt ist bzw. wird bauordnungsrechtlich sichergestellt, dass durch geeignete aktive bzw. passive Maßnahmen die nordwestlich gelegene Wohnbebauung am Schultenhof nicht beeinträchtigt wird (vgl. hierzu "Monitoring").

Von einer Festsetzung der Lage dieser Betriebsnutzungen wird abgesehen, um hier flexibel reagieren zu können.

 

Insofern wird den Anregungen des Staatlichen Umweltamtes Münster nur teilweise gefolgt.

 

2.3    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass vonseiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

II.     Offenlegungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 294, Kennwort: „Gewerbegebiet Mesum-Süd“, der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen sind.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzung des Bebauungsplanes bezieht sich auf eine ca. 10.000 m² große Fläche aus dem Flurstück 274, Flur 10, Gemarkung Mesum, und befindet sich südlich des vorhandenen Gewerbe-/Sondergebietes beidseitig der Straße Schulten Sundern und westlich des Emsdettener Dammes/B 481.

 

Der Geltungsbereich ist im Ãœbersichtsplan bzw. im Bebauungsplanentwurf geometrisch eindeutig festgelegt.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig