Beratungsergebnis: geändert beschlossen

IB0317

 

Herr Niehues vertritt die Ansicht, dass durch die Bebauungsplanänderung eine sinnvolle städtebaulich Verdichtung ermöglicht werde. Herr Niehues verweist auf ein am gestrigen Tage stattgefundenes interfraktionelles Gespräch mit Vertretern des Wohnungsvereins über die geplanten Bauvorhaben im Bereich des Dorenkamps. Er halte es für wichtig, den stattfindenden demografischen Wandel bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen.

 

Herr Niehues regt an, seitens der Verwaltung Überlegungen anzustellen, ob für einige Bereiche des Dorenkamps eine „Struktur- und Quartiersplanung“ erstellt werden sollte. Er bittet die Verwaltung, in einer der nächsten Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses über die möglichen räumlichen Abgrenzungen einer solchen Planung und über die anfallenden Kosten für eine solche Planung zu informieren.

 

Herr Niehues schlägt vor, die in der Planung im Bereich des Wendehammers eingezeichneten Garagen in Pkw-Stellplätze umzuwandeln, um ggf. eine Erschließung weiterer Grundstücke zu ermöglichen.

 

Herr Löcken schlägt vor, bei der Erstellung der Konzeptplanung nicht nur den Wohnungsverein, sondern auch andere Eigentümer einzubeziehen.

 

Herr Schröer erklärt, dass seitens der Verwaltung bereits erste Überlegungen bezüglich einer Quartiersplanung für den Dorenkamp angestellt wurden. Der Gestaltungsbeirat plane eine Begehung des Dorenkamps. Die vorgeschlagene Konzeptplanung werde ins Arbeitsprogramm für das Jahr 2007 aufgenommen. Ob die Planung mit städtischem Personal erstellt werden könne und wie sie zu finanzieren sei, werde noch untersucht.

 

Herr Dewenter zeigt anhand des Planes, an welcher Stelle im Bebauungsplangebiet ein Anwohner den Wunsch geäußert habe, ein Carport zum Schutz seines Pkw vor Verschmutzung durch den in unmittelbarer Nähe stehenden Lindenbäumen, zu errichten.

 

Frau Gellenbeck erläutert, dass der Bau eines Carports an der gewünschten Stelle so nicht genehmigungsfähig sei, ggf. müsse der Bebauungsplan erweitert werden.

 

Herr Dewenter bittet die Verwaltung, im Rahmen der weiteren Planungen Überlegungen anzustellen, ob und wie diesem Anlieger der Bau eines Carports ermöglicht werden könne.

 

Die Abstimmung erfolgt mit der Anregung an die Verwaltung, die im Plan eingezeichneten Garagen in Stellplätze für Pkw umzuwandeln.

 


I.       Aufstellungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 312, Kennwort: "Breite Straße / Zeppelinstraße", der Stadt Rheine im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes bezieht sich auf das Flurstück 172, Flur 114, der Gemarkung Rheine Stadt.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Dieser Bebauungsplan dient der Nachverdichtung und anderer Maßnahmen der Innenentwicklung. Er setzt eine zulässige Grundfläche von insgesamt weniger als 2,0 ha fest.

Zudem wird die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet. Außerdem bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) und europäische Vogelschutzgebiete).

 

Da die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind, wird in diesem beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange) abgesehen.

Zudem wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Die Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung (Änderung) dieses Bebauungsplanes zu erwarten sind gelten als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Einholung von Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB

 

III.    Offenlegungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 312 , Kennwort: "Breite Straße / Zeppelinstraße", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig