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Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine weist den Verwaltungsrat der Technischen Betriebe AöR gem. § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner Sitzung am 18.12.2012 den § 3 der "Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung in der Stadt Rheine" in der nachfolgenden Form zu beschließen:
§ 3 Höhe der Gebühren
(1) Die Höhe der Benutzungsgebühren richtet
sich nach Art, Größe und Anzahl der Abfallbehälter bzw. -säcke sowie nach dem
Abfuhrrhythmus.
(2) Die Jahresgebühr beträgt:
a) |
für jedes Restabfallgefäß
mit einem Fassungsvermögen von 80 l
bei 14-tägiger Entleerung
einschl. der Kosten für die Gestellung des
Gefäßes |
141,43 € |
b) |
für jedes Restabfallgefäß
mit einem Fassungsvermögen von 120
l bei 14-tägiger Entleerung
einschl. der Kosten für die Gestellung des
Gefäßes |
173,91 € |
c) |
für jedes Restabfallgefäß
mit einem Fassungsvermögen von 240
l bei 14-tägiger Entleerung
einschl. der Kosten für die Gestellung des
Gefäßes |
263,65 € |
d) |
für jeden
Restabfall-Container mit einem Fassungsvermögen von 1,1
cbm bei 14-tägiger Entleerung bei wöchentlich
einmaliger Entleerung bei wöchentlich
zweimaliger Entleerung bei wöchentlich
viermaliger Entleerung |
696,23 € 1.352,99 € 2.666,51 € 5.333,02 € |
e) |
für jede 120-l-Bio-Tonne
bei 14-tägiger Entleerung
einschl. der Kosten für die Gestellung des
Gefäßes |
81,75 € |
f) |
für jede 240-l-Bio-Tonne
bei 14-tägiger Entleerung
einschl. der Kosten für die Gestellung des
Gefäßes |
113,19 € |
g) |
für jeden Bio-Container
mit einem Fassungsvermögen von 1,1
cbm bei 14-tägiger Entleerung |
489,43 € |
Außerdem werden folgende
Einzelgebühren erhoben: |
||
h) |
für Müllsäcke mit einem
Fassungsvermögen von 70 l (einschl.
Abfuhr) pro Sack |
3,10 € |
i) |
für jede Änderung der
Müllgefäßgröße bzw. der Anzahl der auf
dem Grundstück aufgestellten
Abfallbehälter für die Restmüll- bzw.
Biomüllsammlung |
12,75 € |
j) |
für die Auslieferung oder
Abholung einer Altpapiertonne |
10,20 € |
Abstimmungsergebnis: einstimmig