Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

II/A/2965

 

Herr Niehues bedankt sich für die Vorlage und erklärt, dass der CDU-Fraktion in letzter Zeit bewusst geworden sei, dass beim Verkauf von Erbbaugrundstücken der Stadt die Erwerber möglicherweise nicht gewollte geldwerte Vorteile erhielten, wenn diese Grundstücke anschließend kommerziell genutzt oder einer stärkeren Verdichtung zugeführt würden. Nach dem bisherigen Grundsatzbeschluss würden bestimmte Erbbaugrundstücke zu 50 % des Verkehrswertes veräußert. Dieser Grundsatzbeschluss müsse mit der Vorgabe ergänzt werden, dass die Grundstücke innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren nicht einer kommerziellen Nutzung oder einer intensiveren Bebauung zugeführt würden. Die CDU-Fraktion möchte sicherstellen, dass bei einem ermäßigten Verkauf zu 50 % des Verkehrswertes ein Dritter mit dem Grundstück wirtschaftlich nicht spekulieren könne. Daher bittet er die Verwaltung, den Grundsatzbeschluss in absehbarer Zeit entsprechend zu überarbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.

 

Herr Hötker weist darauf hin, dass es sich bei den zur Diskussion stehenden Grundstücken um Altverträge handele, die keine Wertsicherungsklausel hätten.

 

Herr Dr. Janning hält den Einwand von Herrn Niehues für berechtigt, bei dem auf eine höherwertige Nutzung abgestellt werde. Dafür müssten die Tatbestände sehr genau fixiert werden, um von vornherein Streitigkeiten zu vermeiden.


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.