Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Herr Löcken erinnert an die Diskussion in der letzten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses bezüglich der zunächst abzuwartenden Entwicklung in Gellendorf und erklärt, dass die SPD-Fraktion bereit sei, dem Aufstellungsbeschluss zuzustimmen, wenn gesichert sei, dass maximal 4 bis 5 Grundstücke pro Jahr zur Deckung des Bedarfs an Grundstücken zur Eigenversorgung von Bürgern aus Altenrheine angeboten würden.

 

Herr Niehues verweist auf die besondere Situation in Altenrheine. Wenn dort mehr als 4 bis 5 Grundstücke pro Jahr zur Umsetzung von Bauvorhaben von im Ortsteil Altenrheine ansässigen Bürgern benötigt würden, dann sollte diesem Bedarf auch Rechnung getragen werden.

Gellendorf müsse sich „aus sich selbst heraus“ entwickeln. Die Konversion der Kaserne Gellendorf könne also nicht diesem Vorhaben für Altenrheine entgegengehalten werden.

Er erläutert weiter, dass der Eigentümer der Grundstücke an der Herefortstraße weitere Flächen besitze, die für das Gewerbegebiet am Haselweg von Bedeutung sein könnten. Er schlägt vor, dieses Thema im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu erörtern und vor Fassung des Offenlegungsbeschlusses eine Einigung mit dem Grundstückseigner auch zu diesen Gewerbeflächen herbeizuführen.

 

Herr Niehoff erklärt, dass die Fraktion der F.D.P. die weitere Entwicklung in Altenrheine begrüße. Die vorgesehene einzeilige Bebauung passe sich gut dem bestehenden Siedlungscharakter an.

 

Herr Dr. Janning führt aus, dass das Anliegen, die Grundstücke im Rahmen eines „Einheimischen-Modells“ für die Eigenentwicklung Altenrheines zu reservieren, städtebaulich begründbar und über einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB auch rechtlich umsetzbar sei. Bedenken habe er aber, die Zahl der jährlich anzubietenden Grundstücke festzuschreiben.

Die von Herrn Niehues angesprochene interessensmäßige „Querverbindung“ zum Gewerbegebiet am Haselweg werde auch seitens der Verwaltung gesehen und müsse berücksichtigt werden.

 

Herr Löcken bedankt sich für diese Information. Wenn die Vermarktung nur für Altenrheiner Bürger als „Einheimischen-Modell“ möglich sei, dann könne die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag folgen.

 

Herr Niehoff gibt zu Bedenken, dass aufgrund des „Einheimischenmodells“ ein Eingriff in die Marktpreisbildung möglich sei.

 

Herr Dr. Janning erläutert, dass ein Rechtsanspruch auf Ausweisung von Bauland nicht bestehe und dass eine Ausweisung von neuen Baurechten an bestimmte städtebaulich begründete Bedingungen geknüpft werden könne.


I.       Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 311, Kennwort: "Herefortstraße - West", der Stadt Rheine aufzustellen. Der Beschluß wird ortsüblich in der Presse bekanntgemacht.

 

Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

 

im Nordwesten:     durch den Haselweg,

im Nordosten:       durch die Herefortstraße

im Südosten:         durch die Bergstraße,

im Südwesten:                durch das Flurstück 12, Flur 37, Gemarkung rechts der Ems,

                             tlw.

 

Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Flurstück 12, Flur 37, Gemarkung rechts der Ems, tlw.

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Abweichend von den Richtlinien des Rates für die Durchführung von Öffentlichkeitsbeteiligungen an Planungen der Stadt Rheine vom 10.10.1995 beschließt der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine, dass für den Bebauungsplan Nr. 311, Kennwort „Herefortstraße – West“ der Stadt Rheine die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ausschließlich durch die öffentliche Unterrichtung durchzuführen ist. Auf eine öffentliche Versammlung/Anhörung wird verzichtet. 

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig