Sitzung: 21.02.2007 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 106/07
IA2675
Herr Löcken erinnert an die Diskussion in der
letzten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses bezüglich der zunächst
abzuwartenden Entwicklung in Gellendorf und erklärt, dass die SPD-Fraktion
bereit sei, dem Aufstellungsbeschluss zuzustimmen, wenn gesichert sei, dass
maximal 4 bis 5 Grundstücke pro Jahr zur Deckung des Bedarfs an Grundstücken
zur Eigenversorgung von Bürgern aus Altenrheine angeboten würden.
Herr Niehues verweist auf die besondere Situation
in Altenrheine. Wenn dort mehr als 4 bis 5 Grundstücke pro Jahr zur Umsetzung
von Bauvorhaben von im Ortsteil Altenrheine ansässigen Bürgern benötigt würden,
dann sollte diesem Bedarf auch Rechnung getragen werden.
Gellendorf müsse sich „aus sich selbst heraus“
entwickeln. Die Konversion der Kaserne Gellendorf könne also nicht diesem
Vorhaben für Altenrheine entgegengehalten werden.
Er erläutert weiter, dass der Eigentümer der
Grundstücke an der Herefortstraße weitere Flächen besitze, die für das
Gewerbegebiet am Haselweg von Bedeutung sein könnten. Er schlägt vor, dieses
Thema im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu erörtern und vor Fassung des Offenlegungsbeschlusses
eine Einigung mit dem Grundstückseigner auch zu diesen Gewerbeflächen
herbeizuführen.
Herr Niehoff erklärt, dass die Fraktion der
F.D.P. die weitere Entwicklung in Altenrheine begrüße. Die vorgesehene
einzeilige Bebauung passe sich gut dem bestehenden Siedlungscharakter an.
Herr Dr. Janning führt aus, dass das Anliegen,
die Grundstücke im Rahmen eines „Einheimischen-Modells“ für die
Eigenentwicklung Altenrheines zu reservieren, städtebaulich begründbar und über
einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB auch rechtlich umsetzbar sei.
Bedenken habe er aber, die Zahl der jährlich anzubietenden Grundstücke
festzuschreiben.
Die von Herrn Niehues angesprochene
interessensmäßige „Querverbindung“ zum Gewerbegebiet am Haselweg werde auch
seitens der Verwaltung gesehen und müsse berücksichtigt werden.
Herr Löcken bedankt sich für diese Information.
Wenn die Vermarktung nur für Altenrheiner Bürger als „Einheimischen-Modell“
möglich sei, dann könne die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag folgen.
Herr Niehoff gibt zu Bedenken, dass aufgrund des
„Einheimischenmodells“ ein Eingriff in die Marktpreisbildung möglich sei.
Herr Dr. Janning erläutert, dass ein Rechtsanspruch auf Ausweisung von Bauland nicht bestehe und dass eine Ausweisung von neuen Baurechten an bestimmte städtebaulich begründete Bedingungen geknüpft werden könne.
I.      Aufstellungsbeschluss
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 311, Kennwort: "Herefortstraße - West", der Stadt Rheine aufzustellen. Der Beschluß wird ortsüblich in der Presse bekanntgemacht.
Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
im Nordwesten:Â Â Â Â durch den Haselweg,
im Nordosten:      durch die Herefortstraße
im Südosten:        durch die Bergstraße,
im Südwesten:               durch das Flurstück 12, Flur 37, Gemarkung rechts der Ems,
                            tlw.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Flurstück 12, Flur 37, Gemarkung rechts der Ems, tlw.
II.    Beschluss
zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Abweichend von den Richtlinien des Rates für die Durchführung von Öffentlichkeitsbeteiligungen an Planungen der Stadt Rheine vom 10.10.1995 beschließt der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine, dass für den Bebauungsplan Nr. 311, Kennwort „Herefortstraße – West“ der Stadt Rheine die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ausschließlich durch die öffentliche Unterrichtung durchzuführen ist. Auf eine öffentliche Versammlung/Anhörung wird verzichtet.Â
Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Abstimmungsergebnis:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â einstimmig