Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

I/B/2790

 

Frau Ehrenberg erinnert daran, dass der Haupt- und Finanzausschuss im Mai letzten Jahres das Raumkonzept für den Umzug des Stadtarchivs zustimmend zur Kenntnis genommen habe. Die in der Vorlage genannten Kosten seien Grundlage für den geplanten Umzug. Der Kulturausschuss habe die Vorlage an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen mit der Bitte, Alternativen für die Unterbringung der Magazine zu prüfen. Diese Ãœberprüfung sei allerdings bis zum heutigen Tage zeitlich nicht möglich gewesen. Da das Magazinproblem auch beim Verbleib am alten Standort gelöst werden müsse, könne die Entscheidung über den Umzug des Stadtarchivs in die 2. Etage der ehemaligen Volksbankimmobilie unabhängig hiervon getroffen werden.

 

Herr Niehues vertritt die Auffassung, dass das Kannegießerhaus auf Dauer ein Problem für die Nutzung als Archiv werde, sodass man nach 25 Jahren feststellen müsse, dass das Gebäude u. a. aus raumklimatischen Gründen keine Ideallösung für ein Archiv sei. Wenn der Umzug in die 2. Etage der Volksbankimmobilie nicht vollzogen werde, müsse die Stadt zur Verbesserung der raumklimatischen Verhältnisse mehr als 50.000,00 € in das Kannegießerhaus investieren. Insofern habe sich die CDU-Fraktion dafür ausgesprochen, das Stadtarchiv in die Gesamtverwaltung zu integrieren, um auch Synergieeffekte zu nutzen. Sicherlich seien die Kosten für den Umzug höher als ursprünglich angedacht. Diese seien aber vertretbar, weil es in absehbarer Zeit keine Alternative zur Volksbankimmobilie gebe.

 

Herr Toczkowski führt aus, die SPD-Fraktion sei weiterhin der Meinung, dass es aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation keinen Sinn mache, das Stadtarchiv in der ehemaligen Volksbankimmobilie unterzubringen, zumal das Raumangebot dort nicht größer sei als im Kannegießerhaus. Auch vertrete die SPD-Fraktion die Auffassung, dass zunächst die Frage der Magazinierung geklärt werden sollte, bevor ein Umzug des Stadtarchivs erfolge. Für die Magazinierung sollte mittelfristig ein Schulgebäude gefunden werden, das auch für andere Kulturinstanzen in Rheine Unterbringungsmöglichkeiten für Kultur- und Kunstgegenstände biete. Bis dahin sollten die im Haushalt bereit stehenden 50.000,00 € für eine Verbesserung der raumklimatischen Verhältnisse im Kannegießerhaus verwandt werden, was die SPD-Frak­tion hiermit auch zum Antrag erhebe.

 

Herr Ortel erklärt, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Beschlussvorschlag nicht mittragen werde. Er erinnert daran, es sei ursprünglich vorgesehen gewesen, die Verkaufserlöse aus den frei zu ziehenden städtischen Immobilien zur Mitfinanzierung der Kosten für den Kauf der ehemaligen Volksbankimmobilie zu verwenden. Der vorliegende Beschlussvorschlag mache deutlich, dass die Umzugskosten für das Stadtarchiv mutmaßlich den Verkaufserlös für das Kannegießerhaus übersteigen würden.

 

Herr Niehues wertet die Aussage von Herrn Ortel als falsch, obwohl er die Zahlen aus der nicht öffentlichen Vorlage kenne.

 

Herr Ortel entgegnet, dass es sich bei den in der nicht öffentlichen Vorlage angegebenen Zahlen um Schätzwerte handele, die seines Erachtens nicht erzielt werden könnten. Da auch die Volksbankimmobilie kein idealer Standort für das Stadtarchiv sei, sehe seine Fraktion zum derzeitigen Zeitpunkt keine Entscheidungsnotwendigkeit für den Umzug des Stadtarchivs dort hin.

 

Herr Holtel vertritt die Auffassung, dass durch bestimmte Investitionsmaßnahmen sicherlich das raumklimatische Problem im Kannegießerhaus verbessert werden könne. Nicht verändert werden könnten die dortigen Arbeits- und Besucherbedingungen, die im ehemaligen Volksbankgebäude eindeutig besser seien als im Kannegießerhaus. Von daher sei ein Umzug auch wegen der zu erwartenden Synergieeffekte sinnvoll.

 

Frau Ehrenberg weist darauf hin, dass sie sich nochmals beim damaligen Dezernenten, Herrn Nienkemper, und dem damaligen Kulturausschussvorsitzenden, Herrn Krüger, nach den Entscheidungskriterien für die Unterbringung des Stadtarchivs in das Kannegießerhaus erkundigt habe. Beide hätten erklärt, dass es mit Ausnahme der Tatsache, dass dieses leer stehende Gebäude einer Nutzung hätte zugeführt werden müssen, keine besonderen Entscheidungskriterien für die dortige Unterbringung des Stadtarchivs gegeben habe. Über die raumklimatischen Probleme habe sich seinerzeit niemand Gedanken gemacht.

Mit der Volksbankimmobilie stehe der Stadt nun eine zukunftsfeste Unterbringungsmöglichkeit für das Stadtarchiv zur Verfügung. Es mache auch aus fachlicher Sicht Sinn, die Stadtbücherei mit dem Stadtarchiv in einem Gebäude unterzubringen.

 

Zu der vom Stadtarchivar favorisierten Unterbringung des Stadtarchivs in einem bestimmten Schulgebäude merkt Frau Ehrenberg an, dass das Gebäude, das von Herrn Dr. Gießmann favorisiert werde, lt. Schulentwicklungsplan in absehbarer Zeit nicht frei werde. Von daher appelliert sie an den Haupt- und Finanzausschuss, sich für den Umzug des Stadtarchivs in die 2. Etage der ehemaligen Volksbankimmobilie zu entscheiden, weil diese Unterbringung auch im Hinblick auf die Folgekosten sinnvoll sei.

 

Nach kurzer Diskussion stellt Frau Helmes dann den Antrag der SPD-Fraktion, derzeit auf den Umzug des Stadtarchivs zu verzichten und die im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden 50.000,00 € in die Verbesserung der raumklimatischen Gegebenheiten im Kannegießerhaus zu investieren, zur Abstimmung. Dieser Antrag wird mit 7 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

Anschließend lässt Frau Helmes über den vorliegenden Beschlussvorschlag abstimmen:


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Informationen zu Umbau und Einrichtung des Stadtarchivs und die damit verbundenen Gesamtkosten in Höhe von 283.408,66 EUR (Umbau 186.986,53 €, Einrichtung 96.422,13 €) zur Kenntnis.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die beiden folgenden Positionen zusätzlich in den Haushaltsplan für das Jahr 2007 aufzunehmen:

 

1.      136.986,59 € für den Umbau (50.000,00 € bereits veranschlagt)

2.      96.422,13 € für die Einrichtung.

 

Gleichzeitig beschließt der Haupt- und Finanzausschuss, die maximal zu erzielende Förderung durch den Landschaftsverband in Höhe von 15.767,08 € für 2007 zu veranschlagen.


Abstimmungsergebnis:           11 Ja-Stimmen

                                               7 Nein-Stimmen