Sitzung: 24.01.2013 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 013/13
Herr Löcken stellt klar, das er das Wegfallen von PKW-Stellplätzen für falsch halte, da die Erfahrung zeige, dass immer mehr Parkplätze in Wohngebieten benötigt würden.
Frau Overesch regt an, das man schon beim Aufstellen des Bebauungsplanes auf die Größe der Verkehrsfläche achten solle, damit noch weitere Parkmöglichkeiten z.B. wie hier im Wendehammer ohne Schwierigkeiten eingerichtet werden können.
Beschluss des
Bauausschusses:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der
Anlieger
Beschlussvorschläge siehe Begründung
Zu II: Festlegung der
Herstellungsmerkmale
Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Josef-Schepers-Straße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286, Kennwort: „Mesum Nord - I“:
A. „Josef-Schepers-Straße“
(Verkehrsberuhigter Bereich)
Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.
a) Befahrbarer Bereich:
Pflasterung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 5,0 m bis 7,0 m breiten Mischfläche, aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V
b) Parken:
Pflasterung von 2,0 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau
c) Begrünung:
Anlegung von 2,0 m breiten Grünbeeten mit/ohne Straßenbaumbepflanzung und mit Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche.
d) Entwässerung:
Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorh. Regenwasserkanal
e)
Straßenbeleuchtung:
Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
B. „Josef-Schepers-Straße“ Stichweg
(Verkehrsberuhigter Bereich)
Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.
a) Befahrbarer Bereich:
Pflasterung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 4,0 m bis 6,0 m breiten Mischfläche (5,0 m bis 18,0 m im Wendebereich) aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V
b) Parken:
Pflasterung von einem 2,0 m breiten Parkstand (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau
Pflasterung von 2,5 m breiten Parkständen (Senkrechtaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau
c) Begrünung:
Anlegung von einem 2,0 m breiten Grünbeet mit Straßenbaumbepflanzung und mit Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche.
Anlegung von einem rundlichen Grünbeet mit Straßenbaumbepflanzung zur Einfassung der Parkstände im Wendehammer
d) Entwässerung:
Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal
e) Straßenbeleuchtung:
Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
C. Fuß- und Radweg
Ausbau eines Fuß- /
Radweges als Verbindung zum Spielplatz
a) Bauweise:
Pflasterung von
einem 3,0 m breitem Geh-/Radweg in Betonsteinpflaster rot, d=8 cm, mit Unterbau
b) Straßenbeleuchtung:
entfällt
c) Entwässerung:
Entwässerungsrinne mit Versickerung auf der südlichen Grünfläche /Spielplatz
Beschluss des Rates:
Zu III: Satzung über die
Herstellungsmerkmale
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Josef-Schepers-Straße" im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286, Kennwort: „Mesum Nord - I“.
S a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale für den
Ausbau der „Josef-Schepers-Straße“
der Stadt Rheine
vom _______________
Gem. § § 7 Abs. 1
und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. September 2012 (GV. NRW. S. 436), hat der
Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den
Ausbau der „Josef-Schepers-Straße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286,
Kennwort: „Mesum Nord - I“ erlassen.
Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:
Josef-Schepers-Straße mit Stichweg
(Verkehrsberuhigter Bereich)
Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
1. Mischfläche, bestehend aus
a) niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus
grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster
b) Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit / ohne Baumbepflanzung und mit Unterpflanzung
c) Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Beton-
steinpflaster
2. betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
3. Straßenentwässerung
mit Anschluss an die Kanalisation
Abstimmungsergebnis: einstimmig