Sitzung: 24.01.2013 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 041/13
Seitens der Verwaltung wird auf die Vorlage verwiesen.
Beschluss des
Bauausschusses:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der
Anlieger
entfällt
Zu II: Festlegung der
Herstellungsmerkmale
Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Schinkelstraße“ (Hohenkampstraße bis Haus Nr. 3 einschl.) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 156, Kennwort: „Hohenkampstraße/Timmermanufer“:
A. „Schinkelstraße“ (Hohenkampstr. bis Haus Nr.
3 einschl.)
(Verkehrsberuhigter Bereich)
Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.
a) Befahrbarer Bereich:
Pflasterung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 3,50 m bis 4,75 m (ca. 15,50 m im Wendehammer) breiten Mischfläche, aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V
b) Parken:
Pflasterung von einem 2,0 m breiten Parkstand (Längsaufstellung) in Beton-
steinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau
c) Begrünung:
Anlegung von einem 1,25 m breiten Grünbeet ohne Straßenbaumbepflanzung, mit Unterpflanzung
d) Entwässerung:
Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal
e)
Straßenbeleuchtung:
Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
B. Fuß- und Radweg
(Schlüterstraße)
Ausbau eines Fuß- /
Radweges als Verbindung zur Schlüterstraße und zur Schlaunstraße
a) Bauweise:
Pflasterung von
einem 3,50 m breitem Geh-/Radweg in Betonsteinpflaster rot, d=8cm, mit Unterbau
b) Straßenbeleuchtung:
Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
c) Entwässerung:
Straßenentwässerung mittels Straßenablauf in Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal
Beschluss des Rates:
Zu III: Satzung über die
Herstellungsmerkmale
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Schinkelstraße“ (Hohenkampstraße bis Haus Nr. 3 einschl.) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 156, Kennwort: „Hohenkampstraße/Timmermanufer“.
S a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale für den
Ausbau der „Schinkelstraße“
(Hohenkampstraße bis Haus Nr. 3 einschl.)
der Stadt Rheine
vom _______________
Gem. § § 7 Abs. 1
und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. September 2012 (GV. NRW. S. 436), hat der
Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den
Ausbau der „Schinkelstraße“ (Hohenkampstraße bis Haus Nr. 3 einschl.) im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 156, Kennwort:
„Hohenkampstraße/Timmermanufer“: erlassen.
Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:
„Schinkelstraße“ (Verkehrsberuhigter Bereich)
Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
1. Mischfläche, bestehend aus
a) niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus
grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster
b) Verkehrsgrün, bestehend aus einem Grünbeet ohne Baumbepflanzung, mit Unterpflanzung
c) einem Parkstand mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster
2. betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
3. Straßenentwässerung
mit Anschluss an die Kanalisation
Abstimmungsergebnis: einstimmig