Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

Seitens der Verwaltung wird auf die Vorlage verwiesen.


Beschluss:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

Zu II:     Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau des „Georg-Elser-Ringes“:

 

A.       Georg-Elser-Ring (von der südlichen Graf-von-Stauffenberg-Straße bis zu Haus Nr. 40)

 

Es ist ein Ausbau im Trennungsprinzip vorgesehen.

 

a)  Fahrbahn

è     Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 5,5 m, eingefasst mit Rundbordsteinen r=5,0 cm, in Zufahrten abgesenkt auf 2,0 cm

 

b)  Parken

è     Pflasterung von Pkw-Parkstreifen in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit Unterbau in Längsaufstellung mit einer Breite von 2,5 m

 

c)   Begrünung

è     Anlegen von Grünbeeten mit Straßenbaumbepflanzung und Unterpflanzung

è     Anlegen eines Grünstreifens mit Rasenansaat

 

d)  Gehweg

è     Pflasterung von plattierten Gehwegen in grau mit Unterbau in einer Breite von 2,00 m bis 2,25 m; in den Zufahrten Pflasterung in grauem Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

e)  Gemeinsame Geh- und Radwege

è     Überleitung des bereits ausgebauten gemeinsamen Geh- und Radweges (Verbindung zur Elter Straße) zum Georg-Elser-Ring mittels rotem Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

f)    Entwässerung

è     Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in einer 30 cm breiten Entwässerungsrinne mit Anschluss an die Kanalisation

 

g)  Straßenbeleuchtung

è     Aufstellen einer betriebsfertigen elektrischen Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von ca. 6 m

 

 

B.        Georg-Elser-Ring (von Haus Nr. 40 bis zur nördlichen Graf-von-Stauffenbergstraße-Straße)

 

Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

a)  Befahrbarer Bereich

è        Pflasterung eines niveaugleichen Verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 6,0 m breiten Mischfläche aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V 

 

b)  Parken

è        Pflasterung von 2,0 m breiten Parkständen in Betonsteinpflaster

anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau 

 

c)   Begrünung

è           Anlegung von Grünbeeten mit Straßenbaumbepflanzung und Un-

terpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche

 

d)   Entwässerung

è     Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in einer 30 cm breiten Entwässerungsrinne mit Anschluss an die Kanalisation

 

e)  Straßenbeleuchtung

è     Aufstellen einer betriebsfertigen elektrischen Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von ca. 4,5 m

 

 

Beschluss des Rates:

Zu III:    Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Georg-Elser-Ring“:

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale

für den Ausbau des „Georg-Elser-Ringes“

vom ____________

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. September 2012 (GV.NRW S.436), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ____________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau des „Georg-Elser-Ringes“ erlassen:

Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweisen:

 

A.       Georg-Elser-Ring (von der südlichen Graf-von-Stauffenberg-Straße bis zu Haus Nr. 40)

 

Ausbau im Trennungsprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.        Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau

 

2.        Parkstände in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

3.        Grünbeete mit Unterpflanzung  

 

4.        Grünstreifen mit Rasenansaat                                                                                                                         

 

5.        Plattierte Gehwege, gepflasterte Zufahrten mit Unterbau

 

6.        Gemeinsamer Geh- und Radweg in rotem Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

7.        Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

8.        betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

 

B.        Georg-Elser-Ring (von Haus Nr. 40 bis zur nördlichen Graf-von-Stauffenbergstraße-Straße )

 

Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.        Mischfläche bestehend aus        

 

       a)   niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer       

Decke aus Betonsteinpflaster

 

b)       Parkstände mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinpflaster

 

c)       Grünbeete mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung 

 

 

 

2.        Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

3.        betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig