Herr Schröer berichtet, dass die DB „Station und Service“ in einem Schreiben mitgeteilt habe, dass sie beabsichtige, Abgrenzungspoller an der Grenze ihres Grundstückes aufzustellen, um eine Durchfahrt vom Bahnhof zum Parkplatz des Lidl-Marktes und des „Burger-King“-Restaurants zu verhindern. Eine Kopie des Schreibens ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

Herr Schröer zeigt anhand des Beamers den Bebauungsplan mit der genauen Lage des Grundstückes. Er erläutert, dass der DB eine solche Abpollerung nicht verwehrt werden könne, weil die Bahn Grundstückseignerin der Fläche sei und der bebauungsplan dieses zulasse. Allerdings werde das Vorhaben seitens der Verwaltung als zeitlich sehr ungünstig bewertet, weil der vorgesehene Wendehammer noch nicht fertig gestellt werden konnte. Der Grund hierfür sei, dass Verhandlungen mit der Firma „Aurelis“ zum Kauf der Fläche für den Wendehammer nur sehr zögerlich vorankämen.

 

Herr Niehues erläutert, dass nicht die Zufahrt zum Bahnhofsgelände, sondern die Ausfahrt von diesem das Problem darstelle. Die ursprüngliche Planung habe eine andere Verkehrsführung über die Ausfahrt des „Bergmeyer-Grundstückes“ vorgesehen, die die Ampelanlage an der Ausfahrt des Bahnhofsgeländes überflüssig gemacht hätte. Die Bahn habe sich seinerzeit dieser Lösung verweigert. Herr Niehues regt an, zu prüfen, ob die Situation durch die Anbringung geschwindigkeitshemmender Maßnahmen entschärft werden könnte.

 

Herr Schröer erklärt, dass er der DB „Stationen und Service“ die Anregungen vortragen werde und dass er versuchen werde, die Verhandlungen zum Kauf der Fläche für den Wendehammer voranzutreiben.