Frau Vater (Elte) möchte wissen, warum die Übergangsklausel des Schulrechtsänderungsgesetzes in Rheine nicht angewendet werde.

Hierauf antwortet Herr Linke, dass es sich rechtlich um eine schwierige Situation handele. Die Stadt Rheine stehe zurzeit in einem sehr engen Kontakt mit der Bezirksregierung. Die Gefahr für Elte würde bei Anwendung der Sonderregelung darin bestehen, dass die Schule im kommenden Jahr bei der dann zwingenden Anwendung des kommunalen Klassenrichtwertes in Frage zu stellen sei.

Von Frau Vater wird vorgetragen, dass bei den Eltern auch weiterhin Informationsbedarf bestehe (Grundschulverbund, jahrgangsübergreifender Unterricht).

Herr Linke bietet hierauf Frau Vater und den betroffenen Eltern einen Gesprächstermin vor Ort an.

Frau Vater stellt dann die Frage, ob die Verwaltung Eltern nach ihrer Bereitschaft fragen könne, ihr Kind an der Ludgerusschule Elte anzumelden.

Herr Linke antwortet, dass er hier keinen Bedarf sehe und auch ein politischer Auftrag nicht bestehe.

Herr Domning trägt vor, dass sich die Eltern aus Rodde ebenfalls vor einer Beschlussfassung ein Gespräch wünschen.

Von Herrn Linke wird auch für die Eltern aus Rodde ein Gespräch vor Ort angeboten.

Von einer Dame (Elte) wird vorgeschlagen, dass sich die Verwaltung und die Elteraner Lehrkräfte in Rodde kundig machen, wie jahrgangsübergreifender Unterricht funktioniere.

Ein Herr aus Elte trägt vor, dass die Übermittagbetreuung in Elte gut funktioniere. Er möchte wissen, ob bei einer Schließung der Ludgerusschule Elte auch alle Kinder im Rahmen der Übermittagbetreuung an der Johannesschule Mesum versorgt werden können.

Herr Linke antwortet, dass die Versorgung dann im Rahmen der offenen Ganztagsbetreuung sicherzustellen sei.

Anschließend wird vom diesem Bürger gefragt, wie ein möglicher Bustransfer von Elte nach Mesum aussehen könne.

Von Herrn Linke wird die Information gegeben, dass ein Schülertransport über den Linienverkehr und im Zuge der Bestimmungen der SchfkVO sichergestellt werde. Dieses sei übliche Praxis in Rheine.

Von einer Dame aus Rodde wird nach einem möglichen Bustransfer der Kinder aus Rodde gefragt.

Herr Linke antwortet, dass es sich hier um andere Entfernungen handele. Es sei jedoch Aufgabe des Schulträgers, im Wege der Schulwegsicherheit und den Bestimmungen der SchfkVO den Schülertransport sicherzustellen.

Herr Domning möchte wissen, wo Kinder aus Rodde bei einer Schließung der Josefschule Rodde anzumelden sind.

Hierauf antwortet Herr Linke, dass in Rheine keine Schulbezirksgrenzen bestehen. Dieses bedeutet eine freie Schulwahl.