Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

II/A/3075


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Aufhebung der bestehenden Satzungen über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Am Schultenhof“ vom 08.03.2005 und für den Ausbau der Straße „Am Schultenhof“ 2. Abschnitt (denkmalgeschützter Bereich) vom 23.11.2005.

Weiterhin beschließt der Rat auf Empfehlung des Bau- und Betriebsausschusses den Entwurf der geänderten Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Am Schultenhof“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 295, Kennwort: „Wohnpark-Mesum“.

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den    

Ausbau der Straße „Am Schultenhof“

der Stadt Rheine

vom _______________

 

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom

14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 06. März 2007 folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Am Schultenhof“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 295, Kennwort: „Wohnpark-Mesum“. erlassen.

 

Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine

über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der

z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

A)  Am Schultenhof (Separationprinzip)

 

               1. Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau

2. Parkstände in Betonsteinpflaster mit Unterbau

3.   Grünbeete mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung

4.   Beidseitige Gehwege mit Unterbau und einer Decke aus Betonstein-

    platten

5.   Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

6.   betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

B)  Am Schultenhof (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

        1. Mischfläche, bestehend aus        

a)                  niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und ei-

          ner Decke aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

                   b)       Grünbeeten mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung

                   c)       Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus

                             anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster

2. betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

               3.  Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

C)  Am Schultenhof (denkmalgeschützter Bereich)

 

1.    Mischfläche, bestehend aus niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit einem Belag aus Betonsteinpflaster, Betonsteinpflasterplatten und  wassergebundener Decke mit Unterbau

2. betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

               3. Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

D)  Stichwege Am Schultenhof (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

1.      Mischfläche, bestehend aus niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

2. betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

               3.  Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation


Abstimmungsergebnis:           einstimmig