Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

II/A/3115

 

Herr Wilp erklärt sich für befangen und nimmt im Zuhörerraum Platz.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bau- und Betriebsausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Schlüterstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 156, Kennwort: „Hohenkampstraße/Timmermanufer“.

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Schlüterstraße

der Stadt Rheine

vom ___________________

 

 

Gemäß der § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2005 (GV. NRW S. 498), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 06. März 2007 folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Schlüterstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 156, Kennwort: „Hohenkampstraße/Timmermanufer“ erlassen.

 

Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine
über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

Schlüterstraße

 

  1. Mischfläche bestehend aus

a)    niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche einschließlich einer Wendeanlage mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinpflaster

b)    Parkstände mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinpflaster

c)     Grünbeet mit Unterpflanzung

 

  1. Straßenentwässerung mit Anschluss an die öffentliche Kanalisation

 

  1. betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

Abstimmungsergebnis:           einstimmig