II/A/3115
Herr Wilp erklärt sich für befangen und nimmt im Zuhörerraum Platz.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bau- und Betriebsausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Schlüterstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 156, Kennwort: „Hohenkampstraße/Timmermanufer“.
S a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Schlüterstraße
der Stadt Rheine
vom ___________________
Gemäß der § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2005 (GV. NRW S. 498), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 06. März 2007 folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Schlüterstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 156, Kennwort: „Hohenkampstraße/Timmermanufer“ erlassen.
Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung
der Stadt Rheine
über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z.
geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung
abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale
aufweist:
Schlüterstraße
- Mischfläche bestehend aus
a) niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche einschließlich einer Wendeanlage mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinpflaster
b) Parkstände mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinpflaster
c) Grünbeet mit Unterpflanzung
- Straßenentwässerung mit Anschluss an die öffentliche Kanalisation
- betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
Abstimmungsergebnis:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â einstimmig