Sitzung: 21.02.2007 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 114/07
IB1410
Herr Schröer erläutert, dass durch die
vorgesehene Veränderung der Baugrenzen die Durchführung eines Bauvorhabens der
Firma Brüggemann in Mesum ermöglicht werde.
Herr Niehues erklärt, dass das Vorhaben
grundsätzlich positiv gesehen werde. Durch die Änderung auch die Zufahrt für 2
weitere Betriebe zum Burgsteinfurter Damm ermöglicht.
Herr Löcken bittet die Verwaltung darauf zu achten, dass der in der Planung vorgesehene Pflanzstreifen auch tatsächlich angelegt wird.
I.      Änderungsbeschluss
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beÂschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan Nr. M 60, Kennwort: "InÂdustriegebiet Mesum-West", der Stadt Rheine im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung wird gebildet durch die Flurstücke 814 (Juteweberstraße), 807, 808, 888, 815, 407, 360, 604, 605, 606, 764, 607 und 858 (Burgsteinfurter Damm). Die FlurstücksbezeichnunÂgen beziehen sich auf die Flur 20, der Gemarkung Rheine-Mesum. Der ÄndeÂrungsbereich ist im Ãœbersichtsplan bzw. Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.
II.    Beschluss
zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Durch diese Änderung des Bauleitplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Zudem wird die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur DurchÂführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbeÂreitet oder begründet. Außerdem bestehen keine Anhaltspunkte für eine BeeinÂträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) und europäische VoÂgelschutzgebiete).
Da die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind, wird in diesem vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB) von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstige Träger öfÂfentlicher Belange) abgesehen.
Zudem wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem UmweltÂbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Einholung von Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB.
III.   Offenlegungsbeschluss
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beÂschließt, dass gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 der Entwurf der 8. Änderung des BebauÂungsplanes Nr. M 60, Kennwort:"Industriegebiet Mesum-West", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Abstimmungsergebnis:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â einstimmig