Frau Gellenbeck informiert, dass der Verwaltung ein Bauantrag zur Errichtung eines Verkaufshauses für Blumen auf dem Grundstück des ehemaligen Wohnwagenhandels an der Ecke Osnabrücker Straße/Windmühlenstraße vorliege. Sie erläutert anhand einer Zeichnung die vorgesehene Bauweise. Das Bauvorhaben auf dieser als „Mischgebiet“ ausgewiesenen Fläche sei genehmigungsfähig, die Sortimentsbeschränkung auf Blumen mit einem zusätzlich angegliederten Backshop halte sie für sinnvoll.

Auf Nachfragen durch Herrn Löcken führt Frau Gellenbeck aus, dass die Verkaufsfläche etwa 300 m² betragen solle, dazu komme der Backshop mit ca. 50 m² Verkaufsfläche. Der Bau eines 2. Geschosses sei nicht vorgesehen, das Gebäude werde im vorderen Bereich aber eine entsprechende Höhe erreichen.

 

Herr Niehues äußert die Ansicht, dass er es für städtebaulich sinnvoller halte, das Gebäude näher an der Osnabrücker Straße zu errichten und die Stellplätze im rückwärtigen Bereich des Grundstückes anzulegen. Eine zweigeschossige Bauweise sei außerdem wünschenswert.

 

Herr Niehoff gibt zu bedenken, dass ein wie in der Planung vorgestellter Baukörper zu lang sei, um diesen entlang der Osnabrücker Straße zu errichten.

 

Herr Dewenter fasst zusammen, dass seitens des Stadtentwicklungsausschusses das Bauvorhaben grundsätzlich befürwortet werde, dass seitens der Verwaltung jedoch noch mit dem Bauherrn Verhandlungen hinsichtlich der Ausführung geführt werden sollen.