Sitzung: 12.03.2013 Rat der Stadt Rheine
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 6, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 055/13/1
2:14:35
Herr Dewenter nimmt in seiner Funktion als Vorsitzender des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ wie folgt Stellung:
„Nach
einem Vorlauf von mehr als 2 1/4 Jahren steht heute die Beschlussfassung des
"Masterplans Einzelhandel für die Stadt Rheine" an.
Bereits
am 27. 10. 2010 ist im STEWA die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes,
nunmehr umbenannt in „Masterplan Einzelhandel für die Stadt Rheine“,
beschlossen worden. Für die Erarbeitung ist dazu eigens eine projektbegleitende
Arbeitsgruppe eingerichtet worden, in der alle Interessenvereinigungen der
Stadt, wie Handelsverein, Innenstadtverein, Kulturgemeinschaft Thie, ISG
Emsquartier gemeinsam mit Vertretern der IHK, Handwerkskammer, des
Einzelhandelsverbands sowie Politik und Verwaltung vertreten waren und ihre
Sichtweise eingebracht haben.
In
dieser Arbeitsgruppe ist die Aktualisierung und Fortschreibung des "Masterplans
Einzelhandel für die Stadt Rheine" in 4 Sitzungen intensiv vorberaten und
in 2 Zwischenberichten 2011 und 2012 im STEWA vorgestellt und diskutiert
worden.
Allein
das macht deutlich, wie umfangreich und transparent in den über
2
Jahren an der Erstellung dieses Werkes in Zusammenarbeit mit dem Gutachterbüro
Junker und Kruse gearbeitet worden ist.
In den
vorbereitenden Sitzungen der Arbeitsgruppe ist insbesondere auch die
Einzelhandelsnahversorgung in den einzelnen Stadtteilen umfangreich beraten und
diskutiert worden.
Dabei
sind vor allem auch die Stadtteile beleuchtet worden, in denen heute keine oder
keine ausreichende Nahversorgung vorgehalten wird, wie insbesondere Gellendorf
aber auch Elte, die Kiebitzheide, Rodde und Altenrheine.
Dabei
wurde in der Erörterung aber deutlich und darin war man sich in der Arbeitsgruppe
auch einig, dass eine Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs
aufgrund der jeweils zu geringen Mantelbevölkerung in diesen Ortsteilen nach
den Leitlinien des Masterplans prinzipiell nicht befürwortet werden kann.
Diese
Auffassung mag allein aus Stadtteilsicht und hier insbesondere in Gellendorf
aus deren Sicht auf Unverständnis stoßen. Aus der isolierten stadtteilbegrenzten
Sicht mag das ja auch durchaus verständlich sein.
Im
Kontext des Gesamtwerks sind die Empfehlungen für Gellendorf aber in sich
schlüssig und nachvollziehbar.
Ich
möchte in Erinnerung rufen:
In der
Vergangenheit waren wir immer gut beraten, unsere Einzelhandelsstruktur nach
den Empfehlungen unseres von Fachleuten deutschlandweit gelobten Einzelhandels-
und Zentrenkonzeptes von 2005 auszurichten und eben nicht auf Vorhaben von
Ansiedlungen einzugehen, die nicht mit den gesetzten Vorgaben des Konzeptes in
Einklang zu bringen waren.
Im
STEWA ist am 28. 02. der vorliegende Masterplan abschließend eingehend beraten
und diskutiert worden, in einem Punkt durchaus auch sehr kontrovers, nämlich um
die gewünschte Ansiedlung eines Verbrauchermarktes in der Gartenstadt
Gellendorf. Mehrheitlich ist man aber den Empfehlungen der Gutachter, einen
großflächigen Lebensmittelmarkt dort nicht zuzulassen, gefolgt.
Im
Ergebnis darf ich berichten, hat der STEWA den "Masterplan Einzelhandel
für die Stadt Rheine" mit 13 Ja-Stimmen, bei 3 Gegenstimmen und 2
Enthaltungen dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.
Ich
bitte daher dem Mehrheitsvotum des STEWA zu folgen.“
Herr Kuhlmann weist ergänzend auf folgendes hin:
„Ein wenig verwundert einen als Beobachter einer politischen Diskussion
schon, dass offenbar das Thema „Einzelhandelskonzept“ – oder wie wir es etwas moderner
nennen – „Masterplan Einzelhandel“ nunmehr zum Wahlkampfschlager zu
mutieren scheint. Werden Vergleiche gezogen, die üblicherweise nur mit
Marxismus und Frühsozialismus daherkommen, nämlich dem der Planwirtschaft.
Zur Erinnerung:
Auch wenn der Begriff „Planwirtschaft“ mehrere Facetten hat und
aufgrund seiner Vergangenheit oftmals missverständlich gebraucht wird, geht es
bei dieser Art der Zentralverwaltungswirtschaft um eine Koordinierung und
Regulierung von Angebot und Nachfrage, von Verteilung von Ressourcen und
letztlich auch der Konsumgüter durch eine weit in die Zukunft reichende Planvorgabe.
Man könnte als aufmerksamer Leser derartiger Bekundungen ja im positiven Sinne
einwenden, dass die Verfasser erkannt haben, um was es der Stadt Rheine – der
Stadtplanung – an dieser Stelle geht, nämlich um ein Plankonzept, nach welchen
Gesichtspunkten Einzelhandel und damit Konsum in einem Raum geplant oder
angesiedelt werden soll. Das wäre aber sicherlich nur die halbe Wahrheit.
Gemeint ist in diesen Leserbriefen offenbar eher der negative Aspekt,
nämlich die Vorgabe von Entwicklungen und damit wird logisch offenbar verbunden
die Verhinderung von Marktentwicklung.
Ich will jetzt nicht in eine Bewertung dieser Position eintreten. Ich
möchte aber dennoch vielleicht einmal den Blick darauf lenken, was eigentlich
ein solches Konzept bewirken soll und was es eben gerade nicht kann:
Ein solches Konzept soll Vorschläge für Politik und Verwaltung machen,
um für die Stadt Rheine zielgerichtet Einzelhandelsentwicklungen zu steuern und
zu fördern. Es geht darum, unter Berücksichtigung der Veränderung in der Struktur
des Einzelhandels im Einkaufsverhalten der Verbraucher sowie in den Standortansprüchen
des Einzelhandels ein gesamtstädtisches Entwicklungskonzept zu erarbeiten.
Dieses Konzept soll der Leitfaden dafür sein, dass wirtschaftlich tragfähige
und städtebaulich verträgliche Einzelhandelsentwicklungen durch den Rat der
Stadt Rheine beschlossen werden.
Wer an dieser Stelle nun sagt, damit gleite die Stadt in eine
Planwirtschaft ab oder sichere nicht die Zukunft sondern nur die Vergangenheit,
der verkennt völlig, dass eine Freigabe dieser wichtigen Steuerungsfunktion
weder den am Markt agierenden Unternehmen nützt – Sicherung der Versorgung –
noch nur durch eine solche Konstruktion abwehrschädlicher Einflüsse möglich
ist.
Wie soll denn die Stadt Rheine die wohnortsnahe Versorgung mit Waren
und Dienstleistungen sicherstellen, insbesondere auch für die Personen, die
nicht motorisiert sind, die Attraktivität der Rheiner Innenstadt fördern,
Geschäftszentren in den einzelnen Stadtteilen stärken, die Ansiedlung von vor
allem großen Einzelhandelsbetrieben steuern, Entwicklungen im Einzelhandel berücksichtigen
und Folgen aufgrund des demographischen Wandels einbeziehen, wenn nicht durch
ein Steuerungskonzept.
Ich empfehle allen Kritikern dieses Konzeptes mal einen Blick dorthin
zu werfen, wo das Thema Planwirtschaft tatsächlich über Jahrzehnte Realität war
und wo man dann im Überschwang der Wende auf der „Grünen Wiese“ all das ansiedelte,
was in Rheine aus gutem Grund mitten in der Innenstadt oder aber in den Nebenzentren
zu finden ist.
Die Stadt Rheine hat seit Jahren sehr konsequent den Weg einer
Steuerung beschritten. Sie hat dadurch eine gute Struktur geschaffen. Wir
sollten nicht durch diese Art von Diskussionen das Erreichte gefährden oder
aber Ausnahmen außerhalb des Konzeptes zulassen, nur weil Einzelinteressen mit
Blick auf einzelne Stadtteile eine andere Bewertung nahe legen.
Auch wenn einem Planungsansätze fernliegen und man diese Prozesse dem
freien Wettbewerb überlassen möchte, sollte man bedenken, dass nur ein zweites
Konzept und nur eine sehr deutliche Kommunikation dieses Konzeptes als politisch
gewollt die Entwicklungsperspektive hin zu einem auch in Jahren noch attraktiven
Standort Rheine unterstützen wird.
Im Übrigen war dieses Konsens in der Arbeitsgruppe, die politisch
besetzt war und in der die jetzt geäußerten Thesen an keiner Stelle diskutiert
worden sind. Schon bei der Fa. Schlecker hat der damals viel diskutierte
Werbespruch „For you, vor Ort“ nicht wirklich funktioniert.“
Herr Niehues führt aus, dass der Masterplan Einzelhandel heute ein Stück „Normalität“ in der Stadt Rheine darstelle, wenn einmal von den 4 Leserbriefschreibern in den letzten Tagen absehe, wobei er sich nicht sicher sei, ob diese überhaupt das Einzelhandelsgutachten gelesen hätten.
Das arbeitsteilige Steuerungskonzept zwischen der Grundversorgung in den Stadtteilen und den zentralen und größeren Angeboten in der Innenstadt habe sich in den letzten 20 Jahren bewährt. Viele Städte und Kommunen würden anerkennend auf Rheine schauen, weil dieses Konzept landes- und bundesweit beispielhaft sei.
Das Einzelhandelskonzept sei nie ein starrer Vorgang gewesen. Es habe immer wieder Weiterentwicklungen und Veränderungen gegeben, allerdings mit Augenmaß, sodass Investitionen auch für die Einzelhändler machbar und verlässlich gewesen seien.
Die aktuelle Fortschreibung nach 2 ¼-jähriger Diskussion sei wenig spektakulär. Der Gutachter habe in vielen Details und Feststellungen die bisherigen Annahmen bestätigt. Es gehe dabei um wenige Details in der Innenstadtliste, der Zuordnung und Größe von Nahversorgungsstandorten etc. Eschendorf habe mit seinem Zentrum eine Aufwertung erfahren, auch wissend, dass dort nicht alle Wünsche realistisch und machbar gewesen seien.
Die einzige Diskussion, die in der Endphase des Projektes aufgetreten sei, gehe um ein Grundversorgungszentrum in Gellendorf. Die CDU-Fraktion verstehe die dort mit Herzblut geführte Diskussion, denn Gellendorf habe über viele Jahre planerische Probleme gehabt. Mit der Gartenstadt Gellendorf sei aber neues Leben in diesen Stadtteil eingezogen.
Gellendorf sei nach wie vor ein kleiner Stadtteil, dem die Frequenz für ein leistungsstarkes Zentrum mit ca. 50.000 Einwohnern fehle. Man vergleiche immer wieder gerne Elte mit Gellendorf, was seines Erachtens nicht korrekt sei. Es gebe viele Elteraner, die sich dagegen wehren würden, in eine solche Verbindung hereingezogen zu werden. Deshalb habe der Gutachter für diesen Stadtteil auch nur einen Grundversorger mit rd. 550 m² zugelassen. Selbst wenn der Rat bereit wäre, heute auf eine Größe von bis zu 800 m² zu gehen, entspreche diese Größe nicht mehr dem Investitionsrahmen der Lebensmittler, weil es wirtschaftlich nicht mehr vertretbar sei.
Für Gellendorf gebe es einen Investor, der mindestens 1.000 m² zur Verfügung haben möchte. Selbst wenn man Elte mit dazunehmen würde, reiche es für ein Grundzentrum nicht aus. Man müsse auch über die Auswirkungen in der Nachbarschaft nachdenken, wie z. B. auf den Netto-Markt an der Elter Straße.
Selbst wenn man über einen Standort Gellendorf nachdenken würde, wäre für die CDU-Fraktion die Gartenstadt nur zweite Wahl. Priorität hätte dann vielmehr eine Fläche zwischen der ehemaligen Siedlung Kümpers und dem ehemaligen Kalksandsteinwerk. Aktuell werde sich die CDU-Fraktion aber nicht für eine derartige Lösung entscheiden. Vielmehr gebrauche man ein Zeitfenster von ca. 5 Jahren, um dann insgesamt den Bereich Gellendorf – Südesch – Eschendorf und Kiebitzheide – bis hin nach Rodde zu betrachten. Hierbei sei die städtebauliche Konzeption für das Gelände der General-Wever-Kaserne ganz entscheidend, denn hier könne sich ein neues Nahversorgungszentrum mit echten wirtschaftlichen Chancen und einem entsprechenden Einzugsbereich auftun, von dem alle profitieren könnten.
Man stehe in diesem Jahr vor einem städtebaulichen Schlaun-Wettbewerb zur General-Wewer-Kaserne. Die hierzu zu erarbeitenden Vorschläge sollten zunächst abgewartet werden, bevor voreilig und allein für Gellendorf eine unbefriedigende Standortwahl getroffen werde.
Es wäre ja nicht neu, wenn man dabei über ganz andere Standorte, wie z. B. über das Hammersen-Gelände oder die vielen Bewerbungen für die Gewerbegebiete, sprechen würde. Es könne nicht sein, dass man in Rheine, wie z. B. im Osten Deutschlands, zu einer Infrastruktur im Bereich der Handelsflächen komme, die möglicherweise als ruinös zu bezeichnen seien. Die Stadt Rheine sei gut beraten, mit Augenmaß weiterzuplanen, wie sie es in den letzten 20 Jahren getan habe. Aus diesem Grunde werde die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen.
Herr Holtel entgegnet, dass Gellendorf sicherlich kein Stadtteil sei wie Mesum oder Altenrheine, denn dort gebe es keine konzentrierte Wohnsiedlung. Gellendorf habe knapp 3.000 Einwohner, die auf einer Entfernung zwischen 7 und 8 km untergebracht seien. Allerdings habe dieser Stadtteil durch die Gartenstadt ein neues Gesicht erhalten. In diesem Wohngebiet würden auch Senioren betreut, für die ein solches Einkaufszentrum erforderlich wäre. Leider gebe es in Gellendorf kein Zentrum, das zu einem Nahversorgungszentrum ausgebaut werden könne. Wenn man aber die Elteraner, die täglich durch Gellendorf fahren würden, hinzunehmen würde, könne sich ein solches Nahversorgungszentrum an der Elter Straße sicherlich halten. Aus diesem Grunde beantrage die FDP-Fraktion folgenden Ratsbeschluss zu fassen:
1. Die Größenordnung eines Nahversorgers in der Gartenstadt Gellendorf ist auf maximal 1.000 m² Verkaufsfläche festzulegen.
2. Ein möglicher Nahversorgungsstandort im Bereich der General-Wever-Kaserne ist momentan und kurzfristig nicht realisierbar.
3. Für 4.000 bis 6.000 Einwohner (wenn Elte z. T. mitgerechnet wird) besteht bezüglich der Ansiedlung eines Nahversorgers dringender Handlungsbedarf.
Herr Löcken erinnert daran, dass es am 24. April 2013 insgesamt 27 Jahre her sei, dass Herr Dr. Dannenberg das erste Einzelhandelsgutachten im seinerzeitigen Planungsausschuss vorgestellt habe, das dann einige Wochen später durch den Rat verabschiedet worden sei. Durch dieses Gutachten sei die Grundlage geschaffen worden, Fehlentwicklungen zu verhindern und dem Handeln Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen. In den Folgejahren sei dann das Zentrenkonzept erfolgreich umgesetzt worden, das zu einer positiven Verbesserung der Versorgung der Bürgerschaft mit Angeboten des täglichen Bedarfs geführt habe. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept sei immer Grundlage gewesen bei Entscheidungen über Ansiedlungswünsche von Unternehmen. Der Rat der Stadt habe sich ständig an die Vorgaben dieses Konzeptes gehalten, denn wenn man Ausnahmen hiervon zugelassen hätte, wäre das Konzept wertlos und juristisch angreifbar gewesen.
Der heute vorliegende Masterplan sehe eine Nahversorgung für die Gartenstadt Gellendorf nicht vor, weil der Standort nicht zentral sei und die dafür erforderlichen Einwohner im Umfeld nicht vorhanden seien. Der Gutachter habe in Gesprächen klar zum Ausdruck gebracht, dass für einen Lebensmittelmarkt 1.200 m² bis 1.400 m² sowie eine Mantelbevölkerung von mindestens 5.000 Einwohnern benötigt würden. Diese Voraussetzungen seien in Gellendorf nicht gegeben. Der Wunsch der Gellendorfer sei zwar verständlich, dürfe aber nicht dazu führen, den Masterplan auszuhebeln. Daher werde die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen, denn man habe in der Vergangenheit mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept nur gute Erfahrungen gemacht.
Herr Jürgen Gude merkt an, dass, falls der Antrag der FDP keine Mehrheit des Rates finde, er gegen den Beschlussvorschlag und damit gegen den Masterplan stimmen werde. Die Gründe würden sich aus den Eingaben der Gellendorfer Bevölkerung und des Stadtteilbeirates ergeben, denn eine flächendeckende Nachversorgung sei nach wie vor die dringlichste Forderung der Bevölkerung in den Stadtteilen von Rheine. Bisher habe es keinen potenziellen Investor für einen Lebensmittelmarkt in Gellendorf gegeben. Diese Situation habe sich jetzt geändert, weil es einen Marktbetreiber gebe, den die Stadt durch den Masterplan aber wieder wegschicken wolle. Für ihn sei das Politik am Bürger vorbei und eine Entwicklungsverhinderung. Es gibt zu bedenken, dass die Ansiedlung eines solchen Lebensmittelmarktes für die Stadt Rheine kein Risiko beinhalte, denn dieses trage allein der Investor. Wenn man in Rheine den gutachterlichen Weg weitergehen werde, verhindere man damit die Nahversorgung in den Außenbereichen. Für ihn sei dieses planwirtschaftliches Handeln zum Schutz des Bestandes unter Ausschluss der Konkurrenz.
Auch Herr Ortel plädiert für die Zulassung eines Nahversorgungszentrums in Gellendorf und sieht hierin keinen „Dammbruch“ für den Masterplan. Er ist vielmehr der Überzeugung, dass ein Lebensmittelmarkt in Gellendorf nicht zum Nachteil anderer Zentren und Stadtteile sein werde. Vielmehr würde damit die bisherige negative Gesamtlage in Gellendorf abmildern. Insofern werde auch er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.
Anschließend lässt Frau Dr. Kordfelder über den Änderungsantrag der FDP-Fraktion abstimmen, der mit 6 Ja-Stimmen, 35 Nein-Stimmen und bei einer Stimmenthaltung mehrheitlich abgelehnt wird.
Beschluss:
II. Beschluss des
Masterplan „Einzelhandel“
1. Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ zu der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Masterplan „Einzelhandel“ billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgeblichen Zeitpunkt des Beschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller vom Masterplan Einzelhandel betroffenen Belange vor.
Abstimmungsergebnis: 35 Ja-Stimmen
6 Nein-Stimmen
1 Stimmenthaltung
2. Der Rat der Stadt Rheine beschließt den Masterplan „Einzelhandel“ als städtebaulichen Rahmenplan im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.
Abstimmungsergebnis: 35 Ja-Stimmen
6 Nein-Stimmen
1 Stimmenthaltung