Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

1:22:10

 

Herr Gausmann erläutert die Vorlage der Verwaltung. Zum Schwerpunktthema Bildungs- und Teilhabepaket geben Frau Friedrichs (JfD Rheine) und Herr Schulten

(Caritas Rheine) anhand einer Präsentation weitergehende Informationen. Die Folien zu diesem Vortrag sind dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.

 

Weiterhin weist Herr Gausmann auf folgenden Antrag von Bündnis 90/Die Grünen im Zusammenhang mit dem Bildung- und Teilhabepaket hin:

 

48431 Rheine, 17/ April 2013

Kugeltimpen 7

Tel.: (0 59 71) 1 27 39

URL: www.gruene-rheine.de

E-Mail: Reiske@gruene-rheine.de

 

 

Antrag der Bündnis90/Die Grünen

Betr.: um den Bildungs- und Teilhabepaket in Rheine zu intensivieren.

Hierzu beantragen wir für die nächste Sitzung des Sozialausschusses eine Verwaltungsvorlage, die zum Ziel hat, im Schuljahr 2013/2014 die Anzahl der Kinder, die Nachhilfe über Lernförderung beantragen und genehmigt bekommen, auf ca. 2% (0,02) zu erhöhen (ca. 190).

Im Jahr 2012 wurden leider in Rheine nur 59 Kinder mit dem Angebot der Lernförderung erreicht. Dieses ist weiterhin kein gutes Ergebnis. Diese betragen ca. 0,005 % der gesamten Schülerzahl der Stadt Rheine (ca. 9500 Schüler).

Hierzu geben wir wichtige Anregungen:

- an diesem Zielvorhaben werden die Schulleitungen, die Lehrer und die Elternvertreter maßgeblich beteiligt und die Mitarbeiter der Schulsozialarbeit ebenso.

Positive Praxisbeispiele folgender Städte (Hamburg, Münster, etc.) werden nachgeahmt.

Weitere Ziele:
- Bürokratie wird noch mehr abgebaut: Rheine sollte in der Kommune einen Ansprechpartner für die Lernförderung benennen, der eng mit Schulen, Behörden und Schulsozialarbeiter zusammen kooperiert. Es kann ein ehrenamtlicher Ansprechpartner sein, der den politischen Auftrag bekommt.

- In den Grundschulen Nachhilfe anbieten: Dabei sollten auch Lehrer stärker eingebunden werden. Dieses ist umso wichtiger, wenn das Kind keinen Platz in der Ganztagsbetreuung bekommen hat. Hier muss umgehend Abhilfe geschaffen werden.

-Kinder gemeinsam lernen und nicht trennen: Kinder, die Nachhilfe bezahlt bekommen, und Kinder, deren Eltern selbst zahlen, sollten gemeinsam Hilfe bekommen.

- Die Regel großzügig auslegen: Ein Kind hat dann Anspruch auf Nachhilfe, wenn es die "festgelegten wesentlichen Lernziele" nicht erreicht, so steht es im Gesetz. Deswegen sollten die Verantwortlichen die "wesentlichen Lernziele" nicht streng formulieren.

Die Schulen selbst übernehmen zusammen mit den Schulsozialarbeitern die Abwicklung der Antragstellung. Eltern werden durch die Abnahme dieser aufwendigen Bürokratie entlastet.

Rheine, 15.04.2013

Michael Reiske
Fraktionssprecher

 

Herr Gausmann teilt mit, dass die Verwaltung den Antrag aufarbeiten und den Sozialausschuss entsprechend informieren wird.

 

Nachdem sich an den Vortrag eine intensive Diskussion anschließt, in der unter anderem die Punkte:

 

- Bürokratie im Zusammenhang mit der Leistungsbeantragung

- Bedeutung der Wichtigkeit der Inanspruchnahme der Leistungen, insbesondere der

  Lernförderung

- Voraussetzungen für Leistungsbewilligungen

- Struktur/Herkunft/Bildung der Antragsteller

 

behandelt werden, fasst der Sozialausschuss folgenden Beschluss: