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Herr Gausmann erläutert die Vorlage der Verwaltung. Zum Schwerpunktthema Bildungs- und Teilhabepaket geben Frau Friedrichs (JfD Rheine) und Herr Schulten
(Caritas Rheine) anhand einer Präsentation weitergehende Informationen. Die Folien zu diesem Vortrag sind dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.
Weiterhin weist Herr Gausmann auf folgenden Antrag von Bündnis 90/Die Grünen im Zusammenhang mit dem Bildung- und Teilhabepaket hin:
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48431 Rheine, 17/ April 2013 Tel.: (0 59 71) 1 27 39 URL: www.gruene-rheine.de E-Mail: Reiske@gruene-rheine.de |
Antrag der Bündnis90/Die Grünen
Betr.: um den Bildungs- und Teilhabepaket in Rheine zu intensivieren.
Hierzu beantragen wir für die nächste Sitzung des Sozialausschusses eine
Verwaltungsvorlage, die zum Ziel hat, im Schuljahr 2013/2014 die Anzahl der
Kinder, die Nachhilfe über Lernförderung beantragen und genehmigt bekommen, auf
ca. 2% (0,02) zu erhöhen (ca. 190).
Im Jahr 2012 wurden leider in Rheine nur 59 Kinder mit dem Angebot der Lernförderung
erreicht. Dieses ist weiterhin kein gutes Ergebnis. Diese betragen ca. 0,005 %
der gesamten Schülerzahl der Stadt Rheine (ca. 9500 Schüler).
Hierzu geben wir wichtige Anregungen:
- an diesem Zielvorhaben werden die Schulleitungen, die Lehrer und die Elternvertreter
maßgeblich beteiligt und die Mitarbeiter der Schulsozialarbeit ebenso.
Positive Praxisbeispiele folgender Städte (Hamburg, Münster, etc.) werden nachgeahmt.
Weitere Ziele:
- Bürokratie wird noch mehr abgebaut:
Rheine sollte in der Kommune einen Ansprechpartner für die Lernförderung
benennen, der eng mit Schulen, Behörden und Schulsozialarbeiter zusammen
kooperiert. Es kann ein ehrenamtlicher Ansprechpartner sein, der den politischen
Auftrag bekommt.
- In den Grundschulen Nachhilfe anbieten:
Dabei sollten auch Lehrer stärker eingebunden werden. Dieses ist umso
wichtiger, wenn das Kind keinen Platz in der Ganztagsbetreuung bekommen hat.
Hier muss umgehend Abhilfe geschaffen werden.
-Kinder gemeinsam lernen und nicht
trennen: Kinder, die Nachhilfe bezahlt bekommen, und Kinder, deren Eltern
selbst zahlen, sollten gemeinsam Hilfe bekommen.
- Die Regel großzügig auslegen: Ein
Kind hat dann Anspruch auf Nachhilfe, wenn es die "festgelegten wesentlichen
Lernziele" nicht erreicht, so steht es im Gesetz. Deswegen sollten die
Verantwortlichen die "wesentlichen Lernziele" nicht streng
formulieren.
Die Schulen selbst übernehmen zusammen mit den Schulsozialarbeitern die Abwicklung
der Antragstellung. Eltern werden durch die Abnahme dieser aufwendigen Bürokratie
entlastet.
Rheine, 15.04.2013
Michael Reiske
Fraktionssprecher
Herr Gausmann teilt mit, dass die Verwaltung den Antrag aufarbeiten und den
Sozialausschuss entsprechend informieren wird.
Nachdem sich an den
Vortrag eine intensive Diskussion anschließt, in der unter anderem die Punkte:
- Bürokratie im
Zusammenhang mit der Leistungsbeantragung
- Bedeutung der
Wichtigkeit der Inanspruchnahme der Leistungen, insbesondere der
Lernförderung
- Voraussetzungen
für Leistungsbewilligungen
-
Struktur/Herkunft/Bildung der Antragsteller
behandelt werden,
fasst der Sozialausschuss folgenden Beschluss: